BAD ZWISCHENAHN - Junge Fahranfänger sind häufig an Unfällen beteiligt. Polizei beobachtet auch „Sorglosigkeit im Umgang mit der Anschnallpflicht“.
VON OtTO RENKEN
BAD ZWISCHENAHN - „In Anbetracht der Tatsache, dass wir eigentlich seit Jahren rückläufige Unfallzahlen registriert haben, macht uns die derzeitige Entwicklung schon Sorgen“. Der Bad Zwischenahner Polizeichef, Erster Polizeihauptkommissar Rainer Schlimbach, bestätigte gestern auf Anfrage der NWZ , dass sich das Unfallgeschehen im gesamten Landkreis Ammerland gegenüber dem 1. Halbjahr des Vorjahres deutlich erhöht hat.Laut Schlimbach stieg die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle um 153 auf nunmehr 1096. Und Steigerungen habe es auch in anderen Bereichen gegeben: So nahm die Zahl der Unfälle mit Personenschäden um 18 Prozent zu, mit Schwerverletzten um 65 Prozent und mit Leichtverletzten um 23 Prozent. Im wahrsten Sinne des Wortes „Sorgenkinder“ sind für die Polizei derzeit die jungen Fahranfänger im Alter von 18 bis 25 Jahren. „Von den 33 Schwerverletzten des ersten Halbjahres gehören 13 dieser Altersgruppe an“, so Schlimbach und wies im gleichen Atemzug auf die unheilvolle Bilanz des Monats Juli hin: „Vier Tote in zehn Tagen im Monat Juli und alle Personen, die ums Leben gekommen sind, entstammen der Altersgruppe zwischen 17 und 21 Jahren“.
„Schwere Unfälle jener Art, wie wir sie im Juli im Ammerland erlebt haben, sind nicht durch unsere normalen Überwachungsmaßnahmen im Straßenverkehr zu verhindern“, so Frank Seeger vom Polizeikomissariat Bad Zwischenahn. Eventuell, so Seeger, sei die Altersgruppe der Fahranfänger eher durch präventive Maßnahmen zu erreichen: Indem den Jugendlichen auf drastische Art und Weise in der Schule demonstriert werde, was passiert, wenn man als Autofahrer mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs ist. „Oder aber was passiert, wenn man beim Autofahren gegen die Anschnallpflicht verstößt“ so Seeger unter Hinweis auf jüngste Beobachtungen der Polizei, dass gerade bei jungen Menschen eine „gewisse Sorglosigkeit“ im Umgang mit der Anschnallpflicht festzustellen sei.
