Hannover - Banken, die Kunden helfen, Steuern zu hinterziehen, soll künftig die Lizenz entzogen werden können. Über die Änderung des Kreditwesengesetzes soll heute der Bundesrat abstimmen. „Unser Entwurf sieht Eskalationsstufen vor, die in ihrer äußersten Form den Entzug der Bankenerlaubnis bedeutet“, sagte Niedersachsens Finanzminister Peter-Jürgen Schneider (SPD). Der Antrag hatte die Länderkammer erfolgreich passiert, war jedoch der Regierungsneubildung nach der Bundestagswahl zum Opfer gefallen.
Nun sollen die Kompetenzen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestärkt werden. „Ziel ist es, den Instrumentenkasten der BaFin besser auszustatten“, betonte Schneider. Der Lizenzentzug sei das Maximum, zuvor gebe es Sanktionsmöglichkeiten wie die Abberufung der Geschäftsleiter, die Schließungen von Abteilungen, die Entlassung von verantwortlichen Mitarbeitern oder die Begrenzung von Geschäftsbeziehungen.
Anlässe für die Initiative gebe es laut Schneider. „Ein spektakuläres Beispiel betrifft das Dividendenstripping, die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte. Deren Prinzip ist einfach: Aktien werden vor Dividendenausschüttung verkauft und nach Dividendentermin wieder gekauft. Da der Kurs beim Rückkauf niedriger ist als beim Verkauf, liegt der Sinn in der Steuerersparnis. Denn die auf Dividenden fällige Kapitalertragssteuer wird einbehalten, der Aktionär bekommt eine Steuerbescheinigung. Mit dieser kann er Steuergutschriften geltend machen.
Wie viele Banken sich beteiligt haben, sei unklar. Unter Juristen gebe es derzeit Streit darüber, ob es sich dabei um ein Steuerschlupfloch handelte. Dem Antrag zufolge soll die BaFin auch Banken härter angehen können, die ihren Kunden geholfen haben, ihr Geld ins Ausland zu bringen, um so die Steuerpflicht zu umgehen.
