Barßel - In jedem Herbst das gleiche Bild in der Gemeinde Barßel. Ein Traktor mit einem Hänger voller Mais folgt dem nächsten und fährt vom abgeernteten Feld auf die Landstraße. Oft ist noch viel Erde an den Reifen oder vom Fahrtwind fällt das frische Erntegut auf die Straßen. Die Folge: verschmutze Fahrbahnen und große Dreckhügel. Doch wer muss das eigentlich saubermachen? Die NWZ hat nachgefragt.♠

Wer muss die Straße reinigen

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Grundsätzlich gilt: Wer eine Verschmutzung verursacht, muss sie auch wieder beseitigen. Das bestätigt der Landkreis Cloppenburg: „Grundsätzlich gilt nach Paragraf 17 des niedersächsischen Straßengesetzes, dass derjenige, der eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, für die unverzügliche Reinigung zuständig ist. Andernfalls kann der Straßenbaulastträger die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen“, gibt Sabine Uchtmann, Pressesprecherin beim Landkreis, bekannt. Doch den Urheber einer Verschmutzung genau zu bestimmen und die Strafverfolgung bei Unterlassung gestalten sich als nicht so einfach. „Fahrer und Auftraggeber sind bei den Landwirten selten eine Person. Oft sind es ja große Lohnunternehmen, die an der Ernte beteiligt sind. So gestaltet sich die Nachverfolgung dort sehr schwierig“, sagt Martin Vaupel, Berater für Straßenverkehrsrecht und Transporttechnik bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Wie muss eine Straße gereinigt werden

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Bei grober Verschmutzung reicht laut Vaupel auch die schnelle Reinigung mit einem Besen. „Da hat in diesem Sommer das heiße Wetter einen guten Beitrag geleistet. Noch ist alles trocken und durch die geringe Feuchtigkeit kommt kein feuchter Dreck vom Acker auf die Straße“, berichtet Vaupel. Gleichzeitig gibt Vaupel aber bekannt, dass eine solche Säuberung mit richtigen Schildern abgesichert werden muss. Aber auch die Autofahrer sind in der Pflicht. „In der Erntezeit sollte man in ländlichen Region auch langsamer und vorsichtiger fahren“, so Vaupel.

Was passiert, wenn man die Straße nicht säubert

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Verdreckt jemand eine Straße und säubert sie nicht, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Doch die Strafverfolgung ist durch die vielen beteiligten Personen oft schwierig. „Soweit der Verursacher nicht unmittelbar festgestellt werden kann, sind weitere Ermittlungen oder auch Ansprachen durch die Straßenmeisterei leider selten zielführend“, so Uchtmann.

Heiner Elsen
Heiner Elsen Redaktion Münsterland