Cloppenburg -
Am Dienstag, 31. März, endet nach 31 Jahren die Milchquotenregelung (NWZ berichtete). Aus diesem Grund weist die Landwirtschaftskammer Landwirte aus dem Kreis Cloppenburg darauf hin, dass notwendige Milchquotenübertragungen für das Milchwirtschaftsjahr 2014/2015 zum Beispiel aufgrund von Hofverpachtung oder Gesellschaftsgründung nur bis zum Ende des Milchwirtschaftsjahres am 31. März beantragt werden können. Spätere Anträge seien nicht möglich. Wer die Meldung versäumt, dem droht, im Milchwirtschaftsjahr 2014/ 2015 ohne Quote melken – und damit muss er „erhebliche Superabgaben befürchten“, so Dr. Clemens Hackstedt von der Landwirtschaftskammer, Bezirksstelle Oldenburg-Süd, Löninger Straße 68 in Cloppenburg. Infos auch unter
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