München - Die ehemaligen Vorstände der Bayern LB müssen vorerst keine strafrechtlichen Folgen für den milliardenteuren Fehlkauf der österreichischen Hypo Group Alpe Adria (HGAA) fürchten. Das Landgericht München I ließ entsprechende Punkte der Anklage der Münchner Staatsanwaltschaft vom Mai 2011 nicht zu – und sorgt damit für einen Paukenschlag in der Aufarbeitung des Landesbank-Debakels. Andere Teile der Anklage ließ das Gericht dagegen zu, für die zumindest Teile des Vorstandes vor Gericht müssen. Wann der Prozess beginnt, steht noch nicht fest.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Ex-Vorständen um den früheren Bank-Chef Werner Schmidt u.a. vorgeworfen, bei dem Kauf Risiken missachtet und damit ihre Pflicht verletzt zu haben. Der Tatvorwurf lautete auf Untreue. Davon bleibt nach der Entscheidung der 6. Strafkammer aber nichts übrig. Die Staatsanwaltschaft legte umgehend Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Anklagepunkte ein, die damit noch nicht rechtskräftig ist.
