BECKELN - Der Bebauungsplan „Windenergieanlagen B 1“ stand zwar nicht auf der Tagesordnung, dennoch beschäftigte dieses Thema den Rat der Gemeinde Beckeln auf seiner Sitzung. Zur Erinnerung: Auf seiner letzten Sitzung am 2. März dieses Jahres hatte der Beckelner Rat nach ganz knapper Abstimmung beschlossen, den Bebauungsplan für den Windpark „Jungholz-Friedeholz“, der bereits seit Jahren wegen des Schwarzstorches auf Eis lag, weiterzuentwickeln.

Auf der März-Sitzung äußerte Ratsherr Günter Wöbse Bedenken, dass dieser Beschluss rechtens sei, da er Beschlüssen und Maßgaben aus der Vergangenheit und Vorgaben des Baugesetzbuches zuwider laufe. Wöbse hatte deshalb die Kommunalaufsicht des Landkreises schriftlich aufgefordert, diesen Vorgang zu prüfen, und den Beschluss gegebenenfalls aufzuheben.

„Der Landkreis hat alle Unterlagen bei der Gemeinde angefordert und geprüft“, berichtete Bürgermeister Heinz Nienaber in seinen Mitteilungen. Anschließend las er den Prüfbericht aus der Kreisverwaltung vor. In dem Schreiben heißt es, es sei „kein Rechtsverstoß festgestellt worden“. Die Kommunalaufsicht müsse deshalb auch nicht ins Verfahren eingreifen. Das bedeutet, Beckeln kann den Bebauungsplan auf Grundlage des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde weiterverfolgen.

Nienaber teilte mit, dass unter dessen das Planungsbüro weitergearbeitet habe, und dem Rat in Kürze während einer nicht-öffentlichen Sitzung die bislang fertiggestellten Gutachten vortragen werde.

Ratsherr Dietmar Klinke hegte nach wie vor Zweifel, ob an der Gemeinde eventuell doch Planungskosten hängen bleiben, wenn sich vielleicht noch herausstellen sollte, dass Gesetze oder Maßgaben nicht erfüllt wurden und der Windpark aufgrund dessen scheitere.


Klinke regte deshalb an, zur nächsten Sitzung einen Rechtsanwalt einzuladen, der darüber aufkläre, was auf die Gemeinde im Extremfall zukommen könne. Bauamtsleiter Jens Hüfner erinnerte daran, dass es bereits einen städtebaulichen Vorvertrag mit den Investoren gebe. Darin sei klar festgelegt, dass die Investoren alle Planungskosten zu tragen hätten.