Hannover - Fällt ein Flug wegen eines Streiks aus, muss die Airline schnellstmöglich eine Ersatzbeförderung organisieren. Außerdem ist sie verpflichtet, gestrandete Passagiere bei längeren Verspätungen mit Essen und Getränken zu versorgen, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Ab Mittwoch, 0 Uhr, bis Freitag um Mitternacht wollen die Piloten von Lufthansa streiken. Fragen und Antworten.
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Worauf müssen sich Fluggäste einstellen |
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Allein 200 Interkontinentalverbindungen hat Lufthansa von Mittwoch bis Freitag gestrichen. Dazu kommen zahlreiche Kurz- und Mittelstreckenverbindungen – alles in allem 3800 Flüge. Mit Ausfällen müssen Passagiere teilweise auch schon am Dienstag und noch am Sonnabend rechnen. Eine Übersicht der gestrichenen Flüge gibt es im Internet auf der Lufthansa-Seite (www.lufthansa.com)
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Wie sollen sich Fluggäste verhalten |
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Lufthansa rät allen Passagieren, sich vor Antritt ihrer Reise im Internet über den Status ihres Flugs zu informieren. Bei innerdeutschen Flügen, die aufgrund des Streiks ausfallen, dürfen Passagiere die Züge der Deutschen Bahn nutzen. Dafür müssen sie ihr Ticket im Internet oder an einem Check-in-Automaten der Lufthansa in eine Fahrkarte umwandeln. Bei allen anderen Flügen gilt: Wer sein Ticket online unter Lufthansa.com gekauft hat, kann den Flug kostenfrei stornieren. Wer ein Ticket für einen Flug im Zeitraum 2. bis 4. April besitzt, der nicht ausfällt, kann dieses einmalig kostenlos umbuchen. Wer keinen Zugang zum Internet hat, kann das Service-Center der Lufthansa anrufen: 0800/850 60 70.
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Was passiert, wenn ich am Flughafen strande |
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Der Veranstalter oder die Fluggesellschaft muss gestrandete Kunden betreuen. Die Leistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist. Passagiere haben Anspruch auf Essen und Getränke, meist erhalten sie dafür Gutscheine. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung in einem Hotel übernehmen.
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Wie komme ich trotz des Streiks an mein Reiseziel |
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Die Fluggesellschaft oder der Veranstalter hat die Pflicht, so schnell wie möglich eine Ersatzbeförderung zu organisieren. Kunden können diese per Telefon oder am Schalter des Unternehmens am Flughafen fordern. Ab der fünften Verspätungsstunde hat der Fluggast das Recht, sein Flugticket zurückzugeben und sich die Kosten erstatten zu lassen. Damit ist die Airline jedoch aus allen Pflichten entlassen.
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Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung |
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Normalerweise steht Reisenden bei einem Flugausfall oder massiven Verspätungen laut der EU-Fluggastrechteverordnung eine Ausgleichszahlung zu. Das gilt jedoch nach derzeitiger Rechtsprechung nicht, wenn höhere Gewalt vorliegt. Das ist laut Bundesgerichtshof bei Streiks der Fall. Eine Ausnahme: Der Passagier kann nachweisen, dass die Fluggesellschaft nicht alles getan hat, um die Streikfolgen abzumildern.
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Wie sieht es bei einer Pauschalreise aus |
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Bei einer Pauschalreise ist die Rechtslage laut Degott etwas anders. Hier stellt sich nur die Frage, ob der Veranstalter seine Leistungspflichten erfüllt hat. Die Gründe, warum dagegen verstoßen wird, spielen keine Rolle. Sitzen Reisende etwa zwei Tage am Flughafen fest, statt am Strand zu liegen, können sie den Reisepreis entsprechend mindern. Handelt es sich um eine Kurzreise, können sie sogar von der Reise kostenlos zurücktreten und den Reisepreis zurückfordern. Schadenersatz gibt es jedoch nicht.
