Hude -
Einfach Zweige aufeinander häufen und anzünden, so einfach darf kein Osterfeuer errichtet werden. Sie müssen vorher – auch in der Gemeinde Hude – angemeldet werden. Vereine und Verbände, die die Veranstaltung von Osterfeuern für das Jahr 2016 planen, können dies im „Bereich Sicherheit und Ordnung“ der Gemeinde Hude beim zuständigen Sachbearbeiter Fokko Heyn unter
Die Gemeindeverwaltung weist schon jetzt darauf hin, dass Osterfeuer nur von Vereinen und Verbänden im Rahmen der Brauchtumspflege zulässig sind. Es sind die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu berücksichtigen. Nähere Informationen ergeben sich aus dem „Merkblatt über das Anlegen und Abbrennen von Osterfeuern in der Gemeinde Hude“. Von der Gemeinde Hude wird die Anmeldung insbesondere benötigt, um die örtlichen Feuerwehren entsprechend zu informieren, damit gegebenenfalls vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden können.
Bei den Standorten ist schon im Vorfeld zu berücksichtigen, dass diese nur auf freien Flächen mit Mindestabständen zu öffentlichen Einrichtungen und Gebäuden zulässig sind. Grundsätzlich dürfen keine Osterfeuer in Naturschutzgebieten, auf Flächen besonders geschützter Biotope und im Bereich von Naturdenkmälern angezündet werden.
Die Anmeldung der Osterfeuer muss bis Freitag, 11. März, schriftlich unter Angabe des verantwortlichen Ansprechpartners sowie unter Hinweis auf Lage und Zeitpunkt erfolgen.
