BERGEDORF - Über ausgedehnte Fahrscheinkontrollen ärgert sich Heide Auffahrt aus Bergedorf. Dadurch sei es auch schon zu Verspätungen gekommen, beklagt die Mutter.

von thorsten konkel

BERGEDORF - „Das geht schon fast 14 Tagen so“, erinnert sich Heide Auffahrt. Der Kragen platzte der Mutter zweier schulpflichtiger Kinder dann am Montag. Nicht nur, dass zwei Sechst- und Siebtklässler an der Bergedorfer Haltestelle stehen gelassen und nicht befördert worden seien, sondern: „Meine Tochter kam zu spät zur Klassenarbeit.“ Der Bus sei sowieso nicht pünktlich dran gewesen. Und die langwierige Kontrolle hätten ihr Übriges getan. „Warum das Ganze? Der Busfahrer kennt doch die berechtigten Schüler, denn sie fahren jeden Tag mit ihm“, fragt sich die Mutter von Corinna (10) und Lars (18).

Auch Wilfried Fürup, als Leiter der Stabsstelle Struktur und Schule beim Landkreis für Schulbusbeförderung zuständig hat davon gehört und schon mit dem zuständigen Unternehmen Weser-Ems-Bus Kontakt aufgenommen. „Der Sachverhalt bezieht sich nicht auf Bergedorf allein. Jeder anspruchsberechtigte Schüler bekommt zum Schuljahresbeginn für die Tarifzone seines Schulweges einen Fahrtausweis, das Schülersammelzeitticket“, so Fürup. Es müsse auch auf Verlangen vorgezeigt werden. Was sich seit kurzem aus gegebenem Anlass häuft: „Ein anonymer Anrufer berichtete uns von vermehrten Schwarzfahrten in Ganderkesee“, enthüllt Helmut Fokkena, Weser-Ems-Bus-Regionalleiter. Überprüfungen durch den Revisor hätten dies bestätigt. „Unser Kontrolleur hat bei mehren Stichproben Erfolg gehabt“. Für Weser-Ems-Bus fahrende Unternehmen seinen daraufhin zur vermehrten Fahrscheinkontrolle angehalten worden. „Da wir eine öffentliche Buslinie sind, also nicht nur Schüler sondern auch andere Fahrgäste

transportieren, müssen im Zuge der Gleichbehandlung auch alle ihr Ticket vorweisen können“, beschreibt Fokkena den Sachverhalt aus Unternehmenssicht. Mit den Kontrollen hätte man es in der Vergangenheit nicht so genau genommen, und darum sei es für die Fahrgäste ungewohnt. „Die Erfahrung aus anderen Beförderungsbezirken zeigt aber, dass sich das schnell einspielen wird“, ist sich Fokkena sicher. Wer seine Fahrkarte nicht vorweisen könne, müsse eben nachlösen oder stehen bleiben. Ausgenommen seien davon ausdrücklich Grundschüler: „Die Fahrer sind angewiesen, sie auf jeden Fall zu befördern, aber ihre Personalien zu notieren, um zu überprüfen, ob sie ein Ticket besitzen“.

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NWZ/LANDKREIS/GANDERKESEE 3