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Arbeiten ohne ausreichende Pausen Ruhezeiten werden oft missachtet

Birgit Marschall

Berlin - Damit sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwischen zwei Einsätzen erholen können, schreibt der Gesetzgeber eine Ruhezeit von elf Stunden vor. Sie wird jedoch bei etwa einem Fünftel aller Beschäftigten regelmäßig missachtet – ohne Konsequenzen. Nun verhandelt die Ampel-Koalition über eine Flexibilisierung der Regeln.

Bei einem Fünftel aller Vollzeit-Beschäftigten in Deutschland wird mindestens einmal im Monat die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen missachtet. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine schriftliche Frage der Linken-Abgeordneten Susanne Ferschl hervor. Demnach gaben bei Arbeitszeitbefragungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) jeweils 20 Prozent der Vollzeit-Beschäftigten in den Jahren 2017 und 2019 an, „dass sie mindestens einmal pro Monat mit verkürzten Ruhezeiten arbeiten“. Bei allen Beschäftigten waren es jeweils 18 Prozent in den Jahren 2017 und 2019.

Elf Stunden Ruhezeit

Das Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass zwischen zwei Arbeitseinsätzen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen müssen. Eine Verkürzung dieser Ruhezeiten kann sich nach Kenntnis der Bundesregierung „negativ auf den Schlaf, krankheitsbedingte Fehlzeiten und das Unfallrisiko auswirken“, wie es in der Antwort des Arbeitsministeriums heißt.

Aus dem aktuellen Stressreport der Bundesanstalt geht dem Papier zufolge auch hervor, dass bestimmte Berufsgruppen besonders stark von verkürzten Ruhezeiten betroffen sind. Demnach sind Beschäftigte in Gesundheitsberufen mit 39 Prozent fast doppelt so häufig von verkürzten Ruhezeiten betroffen wie der Durchschnitt aller Beschäftigtengruppen. Auch in der Gastronomie, sozialen Dienstleistungen und Sicherheitsberufen müssen mit 33 und 32 Prozent etwa ein Drittel aller Beschäftigten die gesetzlichen Ruhezeiten mindestens einmal pro Monat unterschreiten.

FDP will Flexibilisierung

Die künftige Arbeitszeitgesetzgebung ist auch Gegenstand der aktuellen Ampel-Verhandlungen von SPD, Grünen und FDP. Vor allem die Liberalen dringen auf flexiblere Regeln bei den Ruhezeiten und der zulässigen werktäglichen Tageshöchstarbeitszeit von acht Stunden und im Ausnahmefall von maximal zehn Stunden. „Wir wollen eine begrenzte Möglichkeit zur Abweichung von den derzeit bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit schaffen, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen dies vorsehen“, heißt es im Sondierungspapier der drei Parteien. Zudem soll es eine befristete „Evaluationsklausel“ für Tarifverträge geben, damit „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ... ihre Arbeitszeit flexibler gestalten können“, so das Papier.


Die Linke ist gegen jede Form der Flexibilisierung der Arbeitszeit. „Die Ampel plant den Schutz des Arbeitszeitgesetzes aufzuweichen – neben verlängerten Arbeits- sollen auch verkürzte Ruhezeiten möglich sein“, sagte Fraktionsvize Susanne Ferschl. „Das ist ein Fehler, Flexibilisierungen dürfen nicht auf dem Rücken der Beschäftigten stattfinden. „Arbeit darf nicht krank machen und Beruf und Freizeit müssen vereinbar sein, darauf haben Beschäftigte einen Anspruch. Ruhezeiten dienen der Erholung und dem Schutz der Freizeit. Sie zu verkürzen bedeutet, Hand an den Gesundheitsschutz und die Lebensqualität der Beschäftigten zu legen“, sagte Ferschl.

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