Berlin Für die schrittweise Rückkehr von mehr Beschäftigten an den Arbeitsplatz sollen bundesweit einheitliche Regeln zum Schutz gegen das neuartige Coronavirus greifen. Das Bundeskabinett beschloss dafür zusätzliche Standards, wie Arbeitsminister Hubertus Heil am Donnerstag in Berlin mitteilte. „Wer in diesen besonderen Zeiten arbeitet, braucht auch besonderen Schutz“, sagte der SPD-Politiker.
Was ist konkret für Arbeitsstätten geplant?
Konkret wird unter anderem grundsätzlich vorgegeben, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen auch bei der Arbeit einzuhalten ist – und zwar in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen.
Wie sollen die Regeln umgesetzt werden?
Dafür müssten Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt werden. Wo dies nicht möglich ist, seien alternativ etwa Trennwände zu installieren. Ist auch das nicht machbar, sollen die Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten sowie für Kunden und Dienstleister zur Verfügung stellen.
Wie kann man den nötigen Abstand einhalten?
Supermärkte haben bereits Bodenmarkierungen und Plexiglasscheiben an den Kassen installiert. Arbeitgeber sollen zudem Waschgelegenheiten und Desinfektionsspender aufstellen, „um die erforderliche häufige Handhygiene“ zu ermöglichen. Auch Firmenwagen sollen mit Utensilien zur Handhygiene und Desinfektion sowie mit Papiertüchern und Müllbeuteln ausgestattet werden. Abläufe sollen so organisiert werden, dass Beschäftigte möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Dies gelte etwa für Pausen, Schichtwechsel oder Anwesenheiten im Büro. Für Beschäftigte gelte der Grundsatz: „Niemals krank zur Arbeit“, sagte Heil. Wer Symptome wie leichtes Fieber habe, solle den Arbeitsplatz verlassen oder zu Hause bleiben, bis der Verdacht ärztlich aufgeklärt ist.
Einwilligung und Werberichtlinie
Ja, ich möchte den Wirtschafts-Newsletter der Nordwest Mediengruppe erhalten. Meine E-Mailadresse wird ausschließlich für den Versand des Newsletters verwendet. Ich kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen, indem ich mich vom Newsletter abmelde (Hinweise zur Abmeldung sind in jeder E-Mail enthalten). Nähere Informationen zur Verarbeitung meiner Daten finde ich in der Datenschutzerklärung, die ich zur Kenntnis genommen habe.
Gibt es Ausnahmen, wer sorgt für Kontrollen?
Es handele sich um verbindliche Regeln, sagte Heil. Die Behörden würden die Einhaltung auch stichprobenartig kontrollieren. Man gehe aber davon aus, dass sich die Unternehmen an die Vorgaben halten. Es gehe nicht darum, die Wirtschaft mit Androhungen zu belasten.