BERLIN - Der strenge Winter hat an mancher Fassade deutliche Spuren hinterlassen. Risse im Putz, abblätternde Anstriche und hohl klingende Putzflächen sind keine Seltenheit. „Damit aus einer Kleinigkeit keine große Sache wird, sollten Hausbesitzer die Außenhaut des Gebäudes im Frühjahr gründlich in Augenschein nehmen“, rät Ulrich Zink vom Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung.
Risse oder bröckelnder Putz sind wegen der ins Mauerwerk eindringenden Feuchtigkeit mehr als nur Schönheitsfehler. „Auf Dauer führen unerkannte Schäden zu gravierenden Mängeln an der Bausubstanz“, warnt Zink. Seien deutliche Veränderungen des Fassadenbildes erkennbar, sollte man einen Spezialisten hinzuziehen, um die Ursache und den Umfang des Schadens zweifelsfrei zu klären. Nicht bei jedem Handwerker sollte aber Spezialwissen, etwa über Bauphysik, vorausgesetzt werden. Es sei sinnvoll zu fragen, ob solche Arbeiten schon erfolgreich ausgeführt worden seien.
Nach einer Analyse kann entschieden werden, ob repariert oder neu verputzt und gestrichen wird. „Ein guter Zeitpunkt hierfür ist das Frühjahr“, sagt Ludger Küper, Direktor des Paint Quality Institute. Denn für das Gelingen des Anstrichs müssen die Wetterbedingungen stimmen. Generell sollte Fassadenfarbe nur bei Temperaturen über zehn Grad verarbeitet werden, da sie nur so eine gute Verbindung mit dem Putz bilde.
Das Verputzen von Fassaden ist ein komplexes System, erklärt Ulrich Zink. Deshalb müssten die einzelnen Komponenten richtig aufeinander abgestimmt werden. Sonst drohten Schäden durch die Auswahl der falschen Baustoffe. Das Abblättern der Fassadenfarbe beispielsweise sei nicht selten auf eine falsche Kombination von Putz und Farbe zurückzuführen. Oft zeigten sich solche Schäden erst nach Jahren.
Bei vielen Altbauten reicht aber Verputzen und Streichen allein nicht aus. Denn bei der Sanierung solcher Häuser sind Maßnahmen zur Verbesserung des Dämmstandards laut Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgeschrieben: „Wer in Bestandsgebäuden die Gebäudehülle sanieren will – wie Außenwände, Dach oder Fenster – muss die EnEV beachten, wenn die Fläche des zu modernisierenden Bauteils eine gewisse Größe überschreitet“, erklärt Christian Stolte von der Deutschen Energie-Agentur (Dena).
