BERLIN/HANNOVER - Immer mehr Handy-Nutzer werden ausspioniert – mit ihrem Wissen und auch ohne. Internet-Dienstleister wie „Ehebruch24“, „Jackmobile“ oder „Trackyourkid“ bieten an, Handy-Besitzer auf 50 Meter genau zu orten, egal wo sie sind. Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, schlägt Alarm.
Ursprünglich wurden diese Dienste eingerichtet, damit Eltern sehen können, wo sich ihre Kinder aufhalten. Inzwischen jedoch werde der Service zu mehr als 60 Prozent zu anderen Zwecken genutzt, Tendenz steigend, so die Verbraucherzentrale Bayern. Untreue Ehepartner sollen durch die Dienste überführt werden, Chefs kontrollieren so ihre Außendienstmitarbeiter.
Interessierte melden sich gegen Gebühr bei einem der Dienstleister an und nennen die Mobilfunk-Nummer, die geortet werden soll. 30 Sekunden später ist die gewünschte Information da, versprechen die Anbieter. Vorgeschrieben ist, dass vor der Ortung eine Informations-SMS auf das Handy geschickt wird. So soll das Einverständnis des Handy-Besitzers abgeklärt werden.
„Hier ist Missbrauch Tür und Tor geöffnet“, sagte Schaar der NWZ . SMS-Nachrichten ließen sich in unbeobachteten Momenten abfangen, Diensthandys könnten vor der Herausgabe an den Mitarbeiter für die Ortung freigeschaltet sein. Schaar sieht deutliche Rechtslücken. „Es gibt derzeit keine Möglichkeit, Privatleute zu belangen, die diesen Dienst missbräuchlich benutzen.“ Ein, wie er findet, „unhaltbarer Zustand“.
Schaar fordert, den Missbrauch der Handy-Ortung ebenso zu bestrafen, wie das heimliche Fotografieren von Personen in ihrem häuslichen Bereich. Wer das tut, dem drohen ein Jahr Haft oder eine Geldstrafe. Auf eine Antwort des Bundesjustizministeriums, dem Schaar Ende 2006 seine Bedenken vorgetragen hat, wartet er noch immer.
Auch die Grünen in Niedersachsen sehen dringenden Handlungsbedarf. Der Innenexperte der Grünen-Landtagsfraktion, Hans-Albert Lennartz, hält das Ausspionieren von Privatpersonen durch Privatpersonen für rechtlich unzulässig. Die illegale Nutzung von Ortungs-Diensten nehme offenbar zu, sagte Lennartz, der NWZ . „Es wäre sinnvoll, das gesetzlich schärfer zu regeln.“
