BERLIN - Neue Entwicklung in Sachen Post-Mindestlohn: Dessen Erstreckung auf die gesamte Branche der Briefdienstleistungen ist nach Auffassung des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Das Bundesarbeitsministerium habe die gesetzliche Ermächtigung überschritten, die nur Verordnungen erlaube, die nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen, urteilte am Freitagabend die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin (Az.: VG 4 A 439.07).

Geklagt hatten Unternehmen der PIN- beziehungsweise TNT-Gruppe sowie der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP). Sie verwahrten sich gegen die Übernahme des Tarifvertrags, den der Arbeitgeberverband Postdienste mit der Dienstleistungsgewerkschaft „Verdi“ geschlossen hatte. Er sieht für Briefzusteller einen Mindestlohn von 9,80 Euro (West) oder 9,00 Euro (Ost) vor.

Gegen die Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Berufung und eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Das Bundesarbeitsministerium legte sofort Berufung ein. Die Mindestlohn-Verordnung bleibe in Kraft.

Ein Sprecher des Arbeitsministeriums erklärte am Abend in Berlin, man halte die Entscheidung für falsch. Der Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste begrüßte den Spruch als „positives Signal für die Wettbewerbsfähigkeit“. Der Insolvenzverwalter der PIN-Holding, Bruno M. Kübler, sagte, die Gespräche mit drei Investoren, die an einer Übernahme interessiert seien, bekämen „neuen Schub“.