BERLIN - BERLIN - Auszubildenden fällt es oft schwer, Geld für ein Auto, ein Haus oder die Altersvorsorge zurück zu legen. Denn in der Regel bleibt am Monatsende nichts übrig vom kargen Einkommen. Trotzdem gibt es eine Möglichkeit, schon in der Lehrzeit ein kleines Polster anzusparen. Denn in fast allen Branchen haben Azubis Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen (VL) vom Chef.

Laut dem Vermögensbildungsgesetz stehen heute jedem Arbeitnehmer VL zu, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften eine Zahlung vereinbart haben. Geregelt sind die Arbeitgeberzuschüsse im Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen. Je nach Branche zahlt die Firma monatlich zwischen 6,65 und 40 Euro, heißt es bei der Stiftung Warentest in Berlin. „Im Westen haben den tarifvertraglichen Regelungen zufolge 93 Prozent aller Arbeitnehmer Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, im Osten sind es 76 Prozent“, sagt Reinhard Dombre, Leiter der Abteilung Tarifpolitik beim Deutschen Gewerkschaftsbund.

„Trotzdem nehmen viele Azubis das Angebot nicht in Anspruch“, sagt Dombre. „Die sagen sich wohl: Nach drei Jahren mache ich ja ohnehin was anderes. Oder sie gehen lieber in die Disco, als sich Gedanken um das Sparen zu machen.“ Gerade Berufsanfänger sollten auf die Zahlungen aber nicht verzichten: „Das wäre verschenktes Geld.“ Azubis sollten möglichst bald nach Antritt ihrer Lehrzeit einen Termin mit dem Berater ihrer Bank vereinbaren, rät Arno Gottschalk, Geldanlage-Experte der Verbraucherzentrale Bremen. Denn um das Geld zu bekommen, müssen Angestellte als erstes einen Sparvertrag einrichten.

In der Regel stehen Bausparverträge und Fondssparmodelle zur Auswahl, zählt Gottschalk auf. Bei Bausparverträgen wird ein fester Zinssatz vereinbart. Sie gelten daher als sichere Bank. „In der Spitze liegen die Zinssätze bei 3,5 Prozent.“ Fondsanteile werfen hingegen je nach Kursentwicklung an der Börse Rendite ab, erläutert Andreas Fink vom Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) in Frankfurt.

Alle, die weniger als 17 900 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Jahr haben, erhalten zusätzlich eine Förderung vom Staat: die so genannte Arbeitnehmersparzulage. Diese können auch solche Arbeitnehmer in Anspruch nehmen, die keine Zahlungen vom Arbeitgeber erhalten.


Die Höhe der staatlichen Förderung variiert mit der Anlageform. Das Geld von Arbeitgeber und Staat wird sechs Jahre lang eingezahlt, ein weiteres Jahr ruht das Kapital, wird aber weiter verzinst. Nach sieben Jahren steht es Sparern dann zur freien Verfügung – unabhängig von der Anlageform. Eine Liste der VL-fähigen Investmentfonds gibt es unter: www.bvi.de