Berlin - Berlin geht in der Wohnungspolitik neue Wege und will als erstes Bundesland einen staatlichen Mietenstopp einführen. Der rot-rot-grüne Senat brachte am Dienstag ein Gesetz für einen Mietendeckel auf den Weg. Darin ist vorgesehen, die Mieten für 1,5 Millionen vor dem Jahr 2014 gebaute Wohnungen fünf Jahre auf dem Stand von Mitte 2018 einzufrieren.

Hintergrund sind die Wohnkosten in der Hauptstadt, die in den vergangenen Jahren stärker als anderswo in Deutschland gestiegen sind. „Viele Menschen kommen da an die Grenzen ihrer Möglichkeiten“, sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD). „Darauf muss man reagieren.“ Opposition und Immobilienwirtschaft laufen Sturm gegen das Vorhaben.

Der Mietendeckel umfasst auch eine Tabelle mit Obergrenzen, die sich nach Baujahr und Ausstattung der Wohnung richten. Darin sind maximal 9,80 Euro Kaltmiete je Quadratmeter vorgesehen. Sie dürfen bei Neuvermietungen nicht überschritten werden. Bestandsmieten dürfen in Zukunft um nicht mehr als 20 Prozent über den Obergrenzen liegen. Andernfalls sollen Mieter eine Absenkung fordern können. Hierbei soll zusätzlich die Lage der Wohnung eine Rolle spielen.

In zwei Fällen dürfen Vermieter die Obergrenzen überschreiten. Wenn die Wohnung besonders hochwertig ausgestattet ist, könne sie nach jetzigem Stand einen Euro je Quadratmeter draufschlagen. Auch im Falle von Modernisierungen für mehr Klimaschutz und Barrierefreiheit soll ein Aufschlag von maximal einem Euro erlaubt sein. Bei höheren Kosten – so der Plan – greifen Förderprogramme. Ab 2022 wird Vermietern zudem die Möglichkeit eingeräumt, jährlich 1,3 Prozent als Inflationsausgleich auf die Miete draufzuschlagen – indes nur dann, wenn sie die Obergrenzen damit nicht überschreiten.

Bis voraussichtlich Ende Februar 2020 soll das Mietendeckel-Gesetz mit diversen flankierenden Regelungen endgültig vom Abgeordnetenhaus beschlossen sein und rückwirkend ab 18. Juni 2019 gelten. Die Mietsenkungsregel wird neun Monate später kommen, also Ende 2020.


Die Immobilienwirtschaft kritisiert die Pläne seit der Grundsatzeinigung der Koalition in der Vorwoche heftig. Sie befürchtet unter anderem negative Auswirkungen auf den Wohnungsbau und auf Investitionen etwa in die Modernisierung.

Der Deutsche Mieterbund lobte Berlin für seinen Vorstoß. „Der völlig überhitzte Berliner Wohnungsmarkt bekommt eine Chance, sich zu erholen“, erklärte Geschäftsführer Ulrich Ropertz. „Das Berliner Mietendeckel-Gesetz ist die erste öffentlich-rechtliche Mietpreisbegrenzung in Deutschland. Berlin betritt damit juristisches Neuland.“

Die CDU – unter anderem in Person ihres Berliner Vorsitzenden Kai Wegner – kündigte Klagen etwa vor dem Verfassungsgericht an. Der Mietendeckel mit seinem Eingriff in Eigentumsrechte sei rechtlich unzulässig.