Der demografische Wandel verändert unsere Gesellschaft und hat bereits heute auch im Handwerk zu einem Fachkräftemangel geführt. Deshalb ist es wichtig, alle Potenziale im Inland zu aktivieren und zudem für eine qualifizierte Zuwanderung attraktiver zu werden.

Durch das ab dem 1. April 2012 in Kraft tretende „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (kurz: Anerkennungsgesetz) erhalten alle Personen mit ausländischem Berufsabschluss einen Anspruch auf Prüfung der Gleichwertigkeit ihrer Qualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss.

Die Handwerkskammern führen die Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren für handwerkliche Berufe durch und stellen die Gleichwertigkeitsbescheinigungen aus. Das Verfahren schafft Transparenz über ausländische Berufsqualifikationen, erleichtert die Integration von Migrantinnen und Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt und bietet eine Grundlage für zielgerichtete Qualifizierungsmaßnahmen soweit wesentliche Unterschiede festgestellt werden. Inhaber einer vollen Gleichwertigkeitsbescheinigung sind gegenüber Personen mit einem deutschen Prüfungszeugnis gleichberechtigt.

In der Handwerkskammer Oldenburg berät Christine Leemhuis (Telefon: 0441 232-242, E-Mail: leemhuis@hwk-oldenburg.de) über die Möglichkeit, die Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen mit deutschen Abschlüssen prüfen zu lassen.