Bösel - Berthold Themann muss sein Kraftfuttermittelwerk an der Overlaher Straße in Bösel neu genehmigen lassen. Grund dafür sind neue gesetzliche Regelungen, nach denen nun eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) notwendig ist. Die Antragsunterlagen hatten vier Wochen lang bis zum 2. Oktober bei der Gemeinde und beim Gewerbeaufsichtsamt in Oldenburg ausgelegen.

Ein Böseler hatte seinen Bedenken Ausdruck verliehen. Diese waren am Donnerstagmorgen Gegenstand eines Erörterungstermins im Rathaus der Gemeinde Bösel, zu dem das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg geladen hatte. Eine Entscheidung, ob die Genehmigung erteilt wird, stand allerdings nicht an dessen Ende. Die soll aber in den nächsten Wochen stehen, sagte Walter Kulisch, Abteilungsleiter beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt in Oldenburg, aus.

Worum geht es in dieser Genehmigung genau

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Themann möchte eine Genehmigung vom Gewerbeaufsichtsamt für eine Produktionsleistung von täglich 800 Tonnen erhalten. Das hängt nach Angaben des Unternehmens damit zusammen, dass nach einer Gesetzesnovelle nicht mehr ein Jahresdurchschnittswert – wie bisher – für Emissionsberechnungen zugrunde gelegt wird, sondern die täglich mögliche Höchstproduktionsleistung.

Die Produktion soll im Dreischichtbetrieb mit einer durchgehenden Betriebszeit von montags, 6 Uhr, bis samstags 22 Uhr, laufen. Zudem möchte Themann eine Erlaubnis erhalten, an fünf Sonn- und Feiertagen pro Jahr von 0 bis 24 Uhr zu produzieren.

Was sind die Bedenken des Einwenders

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Die sind vielfältig, wie der Böseler und dessen Anwalt am Donnerstagmorgen deutlich machten.   Zunächst die öffentliche Auslegung: Die müsste nach Ansicht des Juristen wiederholt werden, denn nicht alle Böseler hätten die Chance gehabt, eine Einwendung einzureichen. Das sieht er durch eine E-Mail des Böseler Bürgermeisters Hermann Block belegt, der darin den Ratsmitgliedern mitteilte, der Erörterungstermin finde nicht statt, weil es keine Einwände gegeben habe. Zu dem Zeitpunkt war allerdings die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen. Zunächst war auch das Gewerbeaufsichtsamt von einer zweiwöchigen Auslegungsfrist ausgegangen.   In der Einwendung wird auch den Zeitpunkt des Antrags bemängelt. Denn das Gesetz, das eine Neugenehmigung erforderlich mache, gebe es seit 2013. Seither laufe, so der Anwalt, der Betrieb ohne Genehmigung.  Inhaltlich schildert der Anwohner, dass er seit Jahren erheblichen Staub-, Geruchs- und Lärmbelästigungen ausgesetzt sei. Denen will Themann mit einem 47 Meter hohen Schornstein begegnen. Die Höhe sei notwendig, um Gerüche und Staub besser zu verwirbeln, hieß es.

Der Anwohner berichtete von dicken Staubschichten auf Fahrzeugen. Die Staubemissionen könnten auch zu Bodenverunreinigungen im Umfeld des Unternehmens geführt haben. Er forderte Bodenanalysen und eine Filtrierung der bei der Rohstofftrocknung anfallenden Stäube. Berthold Themann verweist auf die installierten Abscheider, die dem Stand der Technik entsprächen.

Nicht berücksichtigt worden sei in der Berechnung der künftig erwartbaren Staubemissionen zudem die Lagerung von Mais und Getreide unter freiem Himmel, wird ferner bemängelt. Durch die Ausspülungen daraus sieht der Anwohner auch das Grundwasser gefährdet. Hier muss Themann in Bezug auf den Antrag „nachbessern“, reagierte Kulisch.  Gerüche würden ferner auch durch Tiertransporter verursacht, die die Fahrzeugwaage bei Themann nutzen. Diese seien in der Immissionsbewertung nicht berücksichtigt. Auch erheblichen Lärm führt der Antragssteller ins Feld.

Reiner Kramer
Reiner Kramer Redaktion Münsterland (Stv. Leitung Cloppenburg/Friesoythe)