BONN - Gerichtliches Ende der Bespitzelungsaffäre bei der Deutschen Telekom: Ein langjähriger Konzernmitarbeiter muss für dreieinhalb Jahre in Haft. Das Landgericht Bonn sah in seinem Urteil am Dienstag den 60-jährigen Ex-Abteilungsleiter für Konzernsicherheit als den Initiator und Schuldigen für die illegalen Ausspäh-Aktionen. Klaus T. hatte im Prozess als Hauptangeklagter bereits die alleinige Verantwortung für das Vorgehen übernommen. Und sich vor die von ihm eingespannten Mitarbeiter gestellt.
In das Strafmaß einbezogen wurden noch drei Fälle von Untreue und Betrug zulasten der Telekom. Nach Feststellung des Gerichts steckte Klaus T. wiederholt in Geldschwierigkeiten. In verschiedenen Fällen habe er Geld von der Telekom erhalten und es auf eigene Konten geleitet. Mit dem Strafmaß verliert der Verurteilte auch seine Beamtenansprüche. Das Gericht hielt ihm zugute, dass er lange Jahre ein loyaler Mitarbeiter der Telekom und nicht vorbestraft gewesen sei.
Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), der Betroffene vertritt, sagte, es sei enttäuschend, dass die Spitzelaffäre mit einem einzigen Angeklagten zu Ende gehe: „Er hat nicht auf eigene Faust gehandelt.“
Insgesamt folgte das Gericht mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für eine Geldstrafe plädiert.
