BRAKE - Der Strahlenschutz ist in Kernkraftwerken ein zentraler Aufgabenbereich. Entsprechende Fachkräfte sind europaweit gesucht. Dass ein Braker, der für die Firma Studsvik unter anderem im Kernkraftwerk Unterweser in Kleinensiel tätig war und eine Fortbildungsmaßnahme absolvierte, noch vor der Prüfung zur Konkurrenz gewechselt ist, kann daher kaum überraschen. Der Haken sind die Fortbildungskosten in Höhe von 11 370 Euro, auf denen das schwedische Unternehmen nicht sitzen bleiben möchte. Es hat den Braker daher auf Rückzahlung verklagt. Vor dem Arbeitsgericht Oldenburg scheiterte der Gütetermin.

Der Beklagte hatte eine Vereinbarung unterschrieben, nach der er eine Fortbildung zur Strahlenschutzkraft IHK absolviert, die der Arbeitgeber finanziert. Darin verpflichtete sich der Strahlenschutzmitarbeiter auch, dass er die Kosten erstatten muss, wenn er vor Ablauf von zwei Jahren nach Ende der Ausbildung ausscheidet. Der Braker hatte allerdings nur an einem sechswöchigen Theorieteil teilgenommen und die Ausbildung nicht beendet.

Der Vorsitzende Richter Joachim Thöne nannte den strittigen Betrag eine „Hausnummer“, zumal nach Kenntnis des Gerichts weitere Mitarbeiter von Studsvik den Lehrgang nicht zu Ende geführt hätten. Diese seien vom Unternehmen selber kurzfristig abberufen worden, weil ihnen zwischenzeitlich gekündigt worden sei. Unter rechtlichen Gesichtspunkten sah Thöne „eine Fülle von Fragen, die geklärt werden müssen.“

Dazu zählte er zum Beispiel das Verhältnis zwischen Fortbildungszeit und beruflicher Bindung an das Unternehmen. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes von Anfang 2011 müssten für eine zweijährige Bindung eine Fortbildungsdauer von drei bis vier Monaten erreicht werden. Außerdem sei, so Thöne, auch die Frage zu beachten, ob der Marktwert des Arbeitnehmers durch die Maßnahme gestiegen sei. Der Beklagte war bereits in der Schweiz, in Belgien und in den Niederlanden als Leiharbeiter tätig und ist derzeit im Kernkraftwerk Brokdorf im Einsatz.

Das Berufsbild Strahlenschutzkraft IHK wurde in den 80er Jahren entwickelt. Fachkräfte für Strahlenschutz überwachen Reparatur-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten in kerntechnischen Anlagen. Das Verfahren in dem Fall des Brakers wird fortgesetzt.