BRAUNSCHWEIG/AURICH - BRAUNSCHWEIG/AURICH/DPA - Ostfriesland wird zum Zankapfel zwischen zwei öffentlichen Versicherungen. Die Versicherungsgruppe Hannover (VGH) und die Öffentliche Versicherung Braunschweig (ÖB) machen sich vor Gericht den Anspruch streitig, die Menschen im ehemaligen Verwaltungsbezirk Aurich versichern zu dürfen.

Die VGH möchte eine 2003 an die ÖB gegebene Zustimmung zum Vertrieb dort nicht verlängern. Eine Entscheidung will das Verwaltungsgericht Braunschweig im März treffen (1 B 14/07, 1 B 16/07).

Die Geschäftsgebiete der öffentlichen Versicherungen basieren auf den Grenzen der ehemaligen Klein-staaten Schaumburg-Lippe, Hannover, Braunschweig und Oldenburg. Es ist gesetzlich verankert, dass die Versicherer in öffentlicher Hand nur in ihrem angestammten Geschäftsgebiet tätig sein dürfen. Demnach fällt der Versicherung aus Hannover der jetzt strittige Bereich Aurich zu. Die dort parallel zugelassene öffentliche Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse/Feuerversicherung ging zum Verkauf der gesamten Versicherungspalette 2003 eine Kooperation mit der Öffentlichen Braunschweig ein.

Die VGH gab ihre dafür notwendige Zustimmung nur bis 2006 – und will diese nun nicht mehr verlängern. Das wollen die Braunschweiger nicht hinnehmen. Kein Wunder: Allein 5984 Ostfriesen haben ihr Auto bei ihnen versichert. Die Hannoveraner streben nun eine einstweilige Anordnung an.

Die Braunschweiger verweisen ihrerseits auf die seit 2003 in Ostfriesland getätigten Investitionen.