BREMEN - Der grausame Tod des kleinen Kevin beschäftigt
ein zweites Mal das Landgericht in Bremen. Ab dem 8. Juni muss sich
dort der Amtsvormund des Kindes wegen fahrlässiger Tötung
verantworten.
Das Verfahren gegen einen 58 Jahre alten Sachbearbeiter
vom Jugendamt sei dagegen eingestellt worden, sagte ein
Gerichtssprecher am Donnerstag. Der Mann sei so schwer krank, dass er
verhandlungsunfähig sei.
Im Juni 2008 hatte das Landgericht bereits
den Ziehvater des Zweijährigen zu zehn Jahren Haft wegen
Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung verurteilt.
Polizisten hatten Kevins Leiche im Oktober 2006 im Kühlschrank des
Drogensüchtigen gefunden. Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen
gesorgt. Er steht beispielhaft für das Versagen des Staates. Kevin
stand unter staatlicher Obhut.
