BREMEN - Der grausame Tod des kleinen Kevin beschäftigt

ein zweites Mal das Landgericht in Bremen. Ab dem 8. Juni muss sich

dort der Amtsvormund des Kindes wegen fahrlässiger Tötung

verantworten.

Das Verfahren gegen einen 58 Jahre alten Sachbearbeiter


vom Jugendamt sei dagegen eingestellt worden, sagte ein

Gerichtssprecher am Donnerstag. Der Mann sei so schwer krank, dass er

verhandlungsunfähig sei.

Im Juni 2008 hatte das Landgericht bereits

den Ziehvater des Zweijährigen zu zehn Jahren Haft wegen

Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung verurteilt.

Polizisten hatten Kevins Leiche im Oktober 2006 im Kühlschrank des

Drogensüchtigen gefunden. Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen

gesorgt. Er steht beispielhaft für das Versagen des Staates. Kevin

stand unter staatlicher Obhut.