Bremen/Elsfleth - Die Drohung der Bredo-Werft, das Ausdocken der „Gorch Fock“ notfalls mit der ganzen Belegschaft verhindern zu wollen, wenn der Bund nicht mindestens 5,1 Millionen Euro zahlt, hatte im Juni für große Aufregung gesorgt. Zwar einigte sich der Bund kurz vor dem Showdown mit der Werft auf eine Zwischenlösung, die ein Pfandrecht am Rumpf des Traditionsseglers vorsah, doch hinter den Kulissen ging der Rechtsstreit weiter.
Nun entschied das Oberlandesgericht Bremen, dass die Bredo-Werft grundsätzlich im Recht gewesen wäre, wenn es keine Einigung gegeben hätte. Die Voraussetzungen für die Herausgabe des Schiffes im Wege der einstweiligen Verfügung seien nicht gegeben gewesen, so der 1. Zivilsenat.
Da die Verfahrenskosten in der Regel vom Verlierer zu tragen sind, muss als Konsequenz aus dieser Einschätzung nun der Bund die Kosten des Verfahrens zur Herausgabe des Schiffes tragen.
