Bremen /Oldenburg Allein der Stadt Oldenburg sind bislang 114 Fahrzeuge mit manipulierten Dieselmotoren gemeldet worden, bei denen das erforderliche Software-Update nicht vorgenommen wurde. Das teilte die Stadt Oldenburg auf Anfrage dieser Zeitung mit. „In 98 Fällen wurden die Halter durch die Zulassungsbehörde aufgefordert, das Software-Update vornehmen zu lassen, da ansonsten die Betriebsuntersagung ausgesprochen werden würde“, sagte Pressesprecher Stephan Onnen.
Einige Fälle hatten sich bereits vor Tätigwerden der Zulassungsbehörde erledigt, sagte Onnen. Die Halter hatten das betreffende Fahrzeug abgemeldet oder das Software-Update vornehmen lassen. „Die meisten Halter haben nach der Aufforderung durch die Zulassungsbehörde das Software-Update durchführen lassen“, sagte Onnen. In 25 Fällen hatte das Zulassungsamt Betriebsuntersagungen ausgesprochen, zwei der betroffenen Halter haben gegen die Betriebsuntersagung geklagt.
Unterdessen hat die Kanzlei KWAG Rechtsanwälte (Bremen) erfahren, dass Besitzer bestimmter abgasmanipulierter Diesel, die noch kein Software-Update aufgespielt haben, nun doch nicht mit einer Stilllegung ihrer Autos am Ende des Monats rechnen müssen. Das teilte das Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg der Kanzlei KWAG mit. Weil Volkswagen das Aufspielen des Updates für den 1,2-Liter-Dieselmotor des Typs EA 189 kürzlich gestoppt habe, sei die Frist einstweilen ausgesetzt, bestätigte die Behörde der Bremer Kanzlei.
Der Sachverhalt werde aktuell mit dem Hersteller geklärt. „Eine Übermittlung der Daten an die zuständigen Zulassungsbehörden erfolgt gegenwärtig nicht“, sagt KWAG-Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens unter Bezug auf das Kraftfahrtbundesamt.
Der Update-Stopp beim EA-189-Dieselmotor hat möglicherweise auch Auswirkungen auf die Verjährung von Kundenansprüchen, sagen die Rechtsanwälte. „Im Vertrauen auf die Wirksamkeit der neuen Software sind wahrscheinlich sehr viele betroffene Dieselfahrer davon abgehalten worden, ihre berechtigten Ansprüche gerichtlich durchzusetzen“, sagt Ahrens. Wenn sich das Software-Update nun als untauglich erweist, könnte es nach Einschätzung der Bremer Kanzlei dazu führen, dass die Verjährung zum Ende des vergangenen Jahres hinfällig ist und Autobesitzer auch jetzt noch auf Schadensersatz klagen können. Zum Jahresende 2018 war die dreijährige Verjährungsfrist für Ansprüche eigentlich ausgelaufen.
Beim Autobauer VW waren bei internen Kontrollen der neuen Abgas-Software für Dieselfahrzeuge „Auffälligkeiten verzeichnet worden“. Daraufhin habe das Unternehmen „unverzüglich aktiv“ das Kraftfahrtbundesamt informiert, teilte Volkswagen kurz vor Weihnachten mit. „Kurzfristig und vorsorglich wurde gemeinsam entschieden, die laufende Umsetzung der technischen Lösungen für Dieselfahrzeuge mit 1,2-Liter-Motoren des Typs EA189 zunächst auszusetzen“, so das Unternehmen.
Die Bedeutung des Software-Updates besteht darin, dass Regierung und Autobranche auf Software-Updates als ein zentrales Instrument setzen, um den Schadstoff-Ausstoß relativ schnell zu senken. In vielen Städten werden Grenzwerte für die Luftverschmutzung überschritten. Gerichte haben deswegen für mehrere Städte Fahrverbote angeordnet. Bei Bekanntwerden des Software-Stopps waren Volkswagen-Aktien um vier Prozent im Wert gesunken.