Bremen /Oldenburg Zum Ende des Mammut-Verfahrens um den Untergang der Bremer Beluga-Reederei gab es am Donnerstag vor dem Landgericht Bremen einen heftigen Schlagabtausch zwischen Anklage und Verteidigung.
Staatsanwältin Silke Noltensmeier warf dem inzwischen in Oldenburg lebenden Ex-Reeder Niels Stolberg „hohe kriminelle Energie“ sowie „wenig Reue und Einsicht“ vor und forderte viereinhalb Jahre Haft. Dies wies Stolbergs Verteidiger Bernd Groß als „völlig überzogen“ zurück. Stolberg sei „längst genug bestraft“ und habe eine Bewährungsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren verdient.
In 18 Fällen, so die Anklägerin, habe sich Stolberg des Kreditbetrugs schuldig gemacht. Außerdem sei er wegen Bilanzfälschung und Untreue in besonders schwerem Fall zu verurteilen. Schon 2006 habe er begonnen, Schiffe mit Straftaten zu finanzieren. Immer wieder habe er falsche Unterlagen und nicht vorhandenes Eigenkapital von bis zu 100 Millionen Euro vorgelegt.
Stolberg sei nicht der gutmütige Kapitän gewesen, der in eine missliche Lage geraten sei, sondern habe „blind vor Ehrgeiz“ ein „wahnhaftes Streben“ nach immer stärkerem Wachstum der Reederei entwickelt. Als er später erkannt habe, dass das Unternehmen auch mit seinen Tricks nicht mehr zu retten gewesen wäre, habe er die „alten Lügen mit neuen Lügen“ aufrecht erhalten und das Schiff mit voller Kraft auf den Abgrund zugesteuert.
Stolbergs Verteidiger Groß bezeichnete die „persönlichen Angriffe“ als absolut unmöglich. Tatsächlich seien die vergangenen Jahre für Stolberg ein absoluter Albtraum gewesen. Der inzwischen an Krebs erkrankte Stolberg habe alles verloren: sein Lebenswerk, sein Vermögen und seine Gesundheit.
Sein Anwaltskollege Oliver Sahan unterstrich, dass Stolberg „keinen Kreditbetrug begangen“ habe. Die Banken hätten alle Einzelheiten der Beluga-Schiffsfinanzierungen gekannt. Die Darstellung der Baukosten sei für sie unerheblich gewesen.
Für die mitangeklagten Reedereimanager forderte die Anklage Bewährungsstrafen zwischen elf Monaten und einem Jahr und zehn Monaten. Die Urteile will die Große Wirtschaftskammer am 15. März verkünden.