BREMEN - BREMEN/DDP - Der Space Park Bremen muss nicht für die Umsatzeinbußen des Inn Side Residence Hotels aufkommen. Eine entsprechende Klage des Hotels wies das Landgericht Bremen gestern ab. Das auf dem Gelände des Space Parks errichtete Vier-Sterne-Haus hatte nach der Schließung des Erlebniscenters im September Mietminderung und Umsatzausfall in Höhe von rund 306 000 Euro von der Gesellschaft einklagen wollen.
Das Gericht sah die Schadensersatzansprüche des Hotels als unbegründet an, da die Erstattung des Umsatzausfalls die Kündigung voraussetze, heißt es in der Urteilsbegründung. Da sich das Hotel aber entschloss, den Betrieb aufrecht zu erhalten, könne das unternehmerische Risiko nicht an die Space Park Bremen GmbH abgegeben werden (Aktenzeichen: 1-0-2442/04).
