BRETTORF - Es ist schwer vorstellbar, aber wenn eine Herde Kühe es hin und wieder schafft, auszubrechen und eine Landstraße zu belagern, warum sollen die Tiere dann nicht auch in der Lage sein, über einen Golfplatz zu stürmen?
Nicht möglich? Doch möglich. Zurück bleibt bei solchen unschönen Momenten oft ein hoher Sachschaden für den Betreiber der Anlage. Hier könnte fortan Dieter Kückens als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ins Spiel kommen. Der Brettorfer ist seit September dieses Jahres der erste amtlich bestellte Sachverständige der Landwirtschaftskammer für den Bereich Golfplatzbau und Golfplatzpflege in ganz Deutschland.
„Für das Fachgebiet Sportplatzbau gibt es einige Sachverständige, aber für die Pflege und den Bau von Golfplätzen gab es bundesweit außer einem Kollegen bei der IHK in Süddeutschland noch keinen einzigen“, sagt der 54-Jährige. Also fragte der Agraringenieur bei der Landwirtschaftskammer nach. Diese schickte ihn unmittelbar in die knapp zweijährige Fortbildung, die Kückens mit der Prüfung vor einer Fachkommission der Landwirtschaftskammer erfolgreich abschließen konnte.
Die Geschichte mit der Herde Kühe auf dem Golfplatz gab es tatsächlich. „Weitere Fälle, über die ich künftig Gutachten erstellen kann, wären zum Beispiel Probleme beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder Dünger, der die Rasenflächen beschädigt oder Probleme beim Bau von Golfanlagen“, so Kückens.
Sein Fachwissen zieht der Brettorfer vor allem aus seiner beruflichen Tätigkeit bei einer Firma, die im Golfplatzbau und deren Pflege tätig ist und für die er als Headgreenkeeper und Supervisor arbeitet. Dem Unternehmen hat es Kückens auch zu verdanken, dass er fortan neben seinem Beruf als öffentlich bestellter Sachverständiger tätig sein darf. „Meine Firma beurlaubt mich für die Zeit, in der ich zum Beispiel für das Gericht Gutachten schreiben werde“, sagt Kückens.
Seine neue Aufgabe geht er erstmal ohne Druck an: „Die Saison ist jetzt sowieso vorbei.“ Bis zum nächsten Jahr will es dem Brettorfer gelingen, sich bei den Gerichten und Betreibern in seiner Funktion bekannt zu machen. „Man muss ja auch erstmal wissen, dass es mich gibt“, sagt Kückens.
Kommt es auf dem Golfplatz zu Problemen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, muss im Extremfall ein Gericht entscheiden, welche der Parteien Recht bekommt. Kückens käme dann zum Einsatz, wenn die eigene Sachkunde des zuständigen Richters nicht mehr ausreicht. Natürlich kann Kückens auch für außergerichtliche, private Gutachten beauftragt werden.
Etwa ein bis zwei Wochen dauert in der Regel das Verfassen eines Gutachtens. Neben einer Ortsbesichtigung, Laboranalysen und den Gerichtsterminen bleibt Kückens hin und wieder auch die Zeit, selbst eine Runde Golf zu spielen. „In gewisser Weise habe ich mein Hobby zum Beruf gemacht, aber ich bin sicher kein passionierter Golfspieler“, schmunzelt der Brettorfer.
