Brüssel - Jahr für Jahr ziehen Europas Fischer viele Tausend Tonnen Fisch aus der Nordsee und dem Atlantik. Umweltschützer und Wissenschaftler warnen, dass etliche Fischbestände überfischt und bedroht sind. Für die Nahrungsmittelindustrie stehen Arbeitsplätze auf dem Spiel – und die Lust auf Fisch wird auch nicht geringer. Die EU-Fischereiminister haben am Mittwoch in Brüssel über die Fischfangquoten für 2018 entschieden. Ein Überblick:
|
Was sind Fischfangquoten |
? |
Mit den zulässigen Gesamtfangmengen (TAC – Total Allowable Catches) legt die EU fest, wie viel Fisch in einem bestimmten Jahr gefangen werden darf. Gerechnet wird meist in Tonnen. Die Obergrenzen gelten für einzelne Fischbestände – das heißt für jeweils eine Fischart in einem bestimmten Meeresabschnitt. Auf die EU-Staaten entfallen anhand der Gesamtfangmengen nationale Quoten. Ist das Kontingent erschöpft, muss das jeweilige Land seinen Fischfang dort vorübergehend einstellen.
|
Wer bestimmt die Quoten |
? |
Die EU-Kommission schlägt auf der Grundlage von wissenschaftlichen Empfehlungen den EU-Ländern konkrete Fangmengen vor. Die Entscheidung treffen letztlich die Fachminister der EU-Staaten. Vor allem Länder mit großen Fangflotten wie Frankreich, Spanien und Italien kämpfen meist für höhere Quoten. Bei Beständen, die gemeinsam befischt werden, stimmt sich die EU außerdem mit anderen Ländern ab.
|
Was haben die Minister entschieden |
? |
53 Bestände in der Nordsee und im Atlantik sollen im kommenden Jahr nachhaltig befischt werden. Das heißt, dass nicht mehr Fische gefangen werden sollen, als die existierenden Bestände verkraften können. Bei für die deutschen Fischer wichtigen Fischarten erhöhen sich einige Höchstfangmengen. So ist für Kabeljau etwa ein Plus von zehn Prozent auf 4645 Tonnen vorgesehen. Beim Hering gibt es ein Plus von zehn Prozent. Einschränkungen gibt es hingegen bei der Scholle (minus 13 Prozent; 6044 Tonnen).
Die Minister nahmen in diesem Jahr zusätzlich den Aal in den Blick. Der Aal ist in Europa eine bedrohte Fischart. Für ihn gibt es allerdings keine Quotenregelungen. Die EU-Minister verständigten sich auf eine dreimonatige Schonzeit, die die Staaten zwischen Ende September 2018 und Ende Januar 2019 legen können.
|
Was sagen Umweltschützer |
? |
Naturschützern gehen die Maßnahmen nicht weit genug. „Mit einem Fangverbots-Intermezzo kann man keine Tierart retten, Artenschutz mit Verfallsdatum funktioniert nicht“, sagte etwa Stella Nemecky vom WWF mit Blick auf den Aal. Die höheren Fangmengen für einige Fischarten vor allem in der Nordsee werden von Naturschützern kritisch gesehen.
