Hellbusch/Großenkneten - Das Bündnis MUT (für Mensch, Umwelt und Tier) hat im Kampf gegen die Errichtung eines weiteren Hähnchenmaststalls mit 44 454 Plätzen, im Bereich Am Gräberfeld, nach eigenen Angaben einen ersten Etappensieg erreicht. „Mit Überraschung“, so Wilfried Papenhusen Vorstandsvorsitzender vom Aktionsbündnis, habe man den Antrag des Bauherrn zur Kenntnis genommen, das Genehmigungsverfahren für ein Jahr ruhen zu lassen.
„Zugleich sehen wir in diesem Schritt die Bestätigung, dass die von uns geführten Einwände gegen das Vorhaben sachlich richtig und schwerwiegend sind, so dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung des zusätzlichen Hähnchenmaststalls nicht gegeben sind“, stellte Papenhusen am Dienstag in einer Pressemitteilung von MUT fest.
Andere Gründe
Der Antragsteller, Landwirt Jan-Bernd Stolle aus Hellbusch, widerspricht diesen Vermutungen von MUT. Wie er auf Nachfrage der NWZ betonte, seien die Einwendungen von MUT gegen sein Bauvorhaben nicht der Grund, das Genehmigungsverfahren für ein Jahr ruhen zu lassen.
Es gebe vielmehr Überlegungen, seinen Betrieb anders, „in eine andere Richtung“, weiterzuentwickeln, so Stolle.
Stolle hat die 20 Seiten umfassende Einwendungsschrift von MUT natürlich auch bekommen. Er ist enttäuscht, dass zum Teil auch „mit Unwahrheiten Ängste der Menschen geschürt werden“.
Die Landwirte würden pauschal verurteilt, stellt Stolle immer wieder fest. „Dabei produzieren wir nur, was der Verbraucher möchte“, sagt der Landwirt. Und das geschehe in Deutschland unter strengsten gesetzlichen Vorgaben, fügt er hinzu. Der Verbraucher wolle günstige Lebensmittel.
Ob die Gegner der Tierproduktion in Deutschland wirklich wollten, dass die Lebensmittel irgendwann alle aus dem Ausland kommen, wo es die strengen Vorschriften nicht gebe. Das könne nicht die Lösung sein.
44 454 Mastplätze
Der beantragte und jetzt erst einmal zurückgestellte Hähnchenstall von Jan-Bernd Stolle hat 44 454 Mastplätze. Das würde mit den dort bereits vorhandenen Ställen die Kapazität auf 123 654 Masthähnchen an diesem Standort erhöhen, hat MUT errechnet.
Das Bündnis MUT werde das Verfahren weiter sehr aufmerksam verfolgen und auch Antworten auf offene Fragen im Hinblick auf die bereits dort vorhandenen Ställe beim Landkreis einfordern, erklärte Wilfried Papenhusen.
„Insbesondere im Landschaftsschutzgebiet ist bestenfalls ein landwirtschaftlich privilegierter Stall genehmigungsfähig, der dem Schutzzweck des Gebietes nicht widerspricht und sich nach Größe und Architektur in das Landschaftsbild einfügt“, meint das Aktionsbündnis.
Die Biologische Schutzgemeinschaft (BSH) hatte den Landkreis ebenfalls aufgefordert, „mit Rücksicht auf den Naturpark Wildeshauser Geest sowie die nahe gelegenen Naturdenkmale Buchenallee und Gräberfeld Hespenbusch, den beantragten Hähnchenmaststall nicht zu genehmigen.“
