Harkebrügge - Anlieger des geplanten Windparks Kammersand haben beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht. Das teilte die Bürgerinitiative (BI) Kammersand, die sich gegen den Windpark ausspricht, mit. Noch sei alles offen und die Verfahrenseröffnung könne noch etwas dauern, so die BI-Sprecherinnen Waltraut Frerichs und Annegret Meyer.

Derzeit sammeln die Anlieger Geld, um die Kosten einer Klage tragen zu können. „Jeder, der sich betroffen fühlt, dem die Werterhaltung seiner Immobilie, die Erhaltung des Naherholungsgebietes Loher Forst sowie sein Wohnumfeld ohne Lärm und Infraschall wichtig ist, sollte finanziell etwas zur Klage beitragen“, heißt es in dem Schreiben der Initiative. Dazu wurde ein Treuhandkonto der „BI Kammersand“ bei der Spar- und Darlehenskasse in Harkebrügge eingerichtet.

Währenddessen sind erste bauvorbereitende Maßnahmen bereits gestartet. Laut Bürgerinitiative sei das aber „mit einer zeitweise ohrenbetäubenden Lärmbelastung“ verbunden. Die Laster des Bauverkehrs sollen laut Planung im Einbahnstraßensystem über den Kammersand laufen. „Doch derzeit findet auch der Rücktransport der Lkws über den Kammersand statt. Wie kann das sein?“, fragt sich die Initiative. Schließlich sei der Einbahnstraßenverkehr doch im städtebaulichen Vertrag genauestens festgeschrieben. Demnach sollen die Lastwagen laut Bürgerinitiative über den Kammersand einfahren, weiter über die Uhlenbergstraße und Erlenstraße fahren und dann über die Königsstraße zurückgeführt werden.

„Derzeit karren im Non-Stop-Verkehr die Lastwagen vor allem Sand von der Sandkuhle an der Kortenmoorstraße zum Kammersand. Besonders laut ist es im Kreuzungsbereich Lohorster Straße/Kammersand, wenn die Lastwagen auf der Rücktour mit den leeren Hängern über die Unebenheiten der Straße donnern“, heißt es in dem Schreiben weiter.

Für die Anlieger sei das ganzen Treiben am Kammersand nach Angaben der Bürgerinitiative ohnehin ein Rätsel. Denn: „Wie kann man mit dem Bau eines Windparks beginnen, obwohl noch nicht einmal die Zeit des Widerspruchs gegen die Bundesimmissionsschutzgesetz-Genehmigung abgelaufen ist?“