Elsfleth - Über den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2015 inklusive der Erteilung der Entlastung von Bürgermeisterin Traute von der Kammer hatten die Elsflether Ratsmitglieder auf der jüngsten Ratssitzung ebenfalls zu entscheiden. Weiter standen der Beschluss über außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2016 sowie die überörtliche Prüfung des Landesrechnungshofes auf der Tagesordnung.

Zu allen drei Punkten nahm Noch-Kämmerin Brigitte Fuchs – sie tritt an diesem Dienstag die Nachfolge von Traute von der Kammer als Bürgermeisterin an – ausführlich Stellung.

Die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wesermarsch habe zu keinen Beanstandungen geführt, teilte Fuchs mit. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspräche der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und stelle unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung die tatsächliche Vermögens- Ertrags- und Finanzlage der Stadt richtig dar, attestierten die Rechnungsprüfer Jan Lüder Kohlken und Valentin Beck in ihrem Prüfungsvermerk der Stadt Elsfleth.

Es bestünden überdies auch keine Bedenken, der Bürgermeisterin die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 zu erteilen.

Die Beschlussfassung könne die CDU/SPD-Gruppe bedenkenlos mittragen, so der Gruppensprecher Wolfgang Nieß (SPD). Nieß lobte die Qualität der Arbeit, die in der Verwaltung geleistet worden war und dankte Brigitte Fuchs für die detaillierte Vorstellung des Jahresabschlusses.


Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder, dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 mit einer Bilanzsumme von 24 924 878,19 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 1 764 365,96 Euro zuzustimmen. Bürgermeisterin Traute von der Kammer wurde ebenfalls einstimmig entlastet.

Weiter gab Brigitte Fuchs den wesentlichen Inhalt des Zwischenberichtes der Finanzstatusprüfung des Landesrechnungshofes bekannt. Der Landesrechnungshof habe angemerkt, dass die Kommune Elsfleth die niedrigste Bilanzsumme aller Vergleichsgemeinden aufweise, so Fuchs. Die Vergleichbarkeit der Finanzsummen sei schwierig, sagte Fuchs, weil beispielsweise unterschiedliche Ausgliederungen in den Gemeinden vorliegen. So verfügen manche Gemeinden über eigene Kindergärten und betreiben die Abwasserbeseitigung selber.

Im Fokus des Landesrechnungshofes haben 20 niedersächsische Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von bis zu 10 000 Einwohnern gestanden. Geprüft wurden die Haushaltsjahre 2011 bis 2014, mit einbezogen wurde das Haushaltsplanjahr 2015, für die Jahre 2016 bis 2018 die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, um zukunftsorientierte Aussagen zu machen.

Ein Beschluss dieses Tagesordnungspunktes war nicht erforderlich. Nach Abschluss der Prüfungen werden die Ergebnisse von Landesrechnungshof in einem vergleichenden Bericht zusammen gefasst.