Oldenburg - Der Naturschutzverband BUND wird den juristischen Kampf gegen den Windpark Etzhorn fortsetzen. Wie Susanne Grube vom Vorstand des BUND Ammerland am Dienstag auf NWZ -Anfrage sagte, werde man trotz der ersten juristischen Niederlage weiter gegen die Baugenehmigung vorgehen. Die war unlängst vom Verwaltungsgericht Oldenburg für rechtens erklärt worden (NWZ berichtete). Gegen diesen Spruch hat der BUND Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Der Windpark selbst ist inzwischen so gut wie fertig.
Der BUND hat die Federführung in dem Rechtsstreit, aber viele Unterstützer auf seiner Seite. Dazu gehören NABU, Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems, Bürgerinitiative für Naturschutz und Stadtökologie (BINSE) sowie die Bürgerinitiative in Etzhorn. Gemeinsam habe dieser Kreis entschieden, den Spruch des Verwaltungsgerichts so nicht stehen zu lassen, so Grube. Inhaltlich werde man sich beim weiteren Vorgehen auf jene Planungsfehler beim Windpark konzentrieren, die das Oberverwaltungsgericht Lüneburg der Stadt ins Stammbuch geschrieben hatte.
In dem Urteil hieß es, dass die Stadt in ihren Plänen harte und weiche Faktoren für die Entscheidung, in Etzhorn zu bauen und sonst nirgends, unzulässig vermischt habe. Das Verfahren hatte allerdings nicht das Ziel, den Windpark Etzhorn anzugreifen, sondern weitere Flächen für Windparks zu öffnen. Konsequenzen hatte das bislang nicht.
Unmut herrscht im Kreis der Gegner, dass die Stadt bis heute nicht mit einem amtlichen Bescheid auf den Widerspruch des BUND gegen die Baugenehmigung vom Dezember geantwortet habe.
Dieser Bescheid der Stadtverwaltung wäre die Grundlage für eine Klage gegen die Baugenehmigung. Zurzeit gehen die Gegner wegen dieser fehlenden Grundlage per Eilverfahren gegen die Vollziehbarkeit der Baugenehmigung vor. Die Kritiker werfen der Stadt eine Verzögerungstaktik vor.
