BURHAVE/NORDENHAM - Eine einstweilige Verfügung gegen den Abriss der Strandhalle in Burhave sei beim Amtsgericht Nordenham angestrengt worden. So wurde am Wochenende in Butjadingen verbreitet – und so Stimmung gemacht. Offenbar haben viele Bürger diese Behauptungen für bare Münze genommen. Doch sie sind falsch.
Das mussten Montagmorgen mehr als zehn Bürger zur Kenntnis nehmen, als sie die beiden Vorkämpfer gegen einen Abriss, Hans Diedrich Wulf und Richard Thiele, ins Amtsgericht Nordenham begleiteten.
Mit dem Aufbruch nach Nordenham endete Montagmorgen gegen 8.40 Uhr eine gegen 7.30 Uhr gestartete Demonstration bei strömendem Regen vor der Strandhalle mit etwa 50 Teilnehmern. Im Tagesverlauf gab es weitere kleinere Demonstrationen.
Wulf und Thiele wollten im Amtsgericht die Richterin sprechen, bei der das Verfahren angeblich anhängig ist. Doch aus der Tür trat ihnen die Direktorin des Gerichts, Dr. Claudia Nolte-Schwarting, entgegen. In der Funktion der Pressesprecherin des Gerichts sagte sie den Burhavern: „Im Gericht ist keine Demonstration zulässig und eine solche Beeinflussung eines Gerichtsverfahrens ist unzulässig. Nicht Beteiligte haben keinen Zutritt zur Richterin. Auf die Richterin darf kein Druck ausgeübt werden.“
Weiter machte sie den Bürgern deutlich: Es ist weder eine einstweilige Verfügung gegen den Abriss beantragt worden noch ist der Abriss Gegenstand des anhängigen Verfahrens. Ob der Abriss zulässig ist oder nicht, darum gehe es in dem Verfahren gar nicht.
Das Verfahren beruht nach Angaben der Pressesprecherin auf einem Antrag des Pächters des „Rondells“, das unmittelbar an die Strandhalle angerenzt. Dieser Pächter macht seine Ansprüche als Nachbar geltend und will erreichen, dass sein Gastronomiebetrieb von den Abrissarbeiten nicht beeinträchtigt wird – insbesondere durch Lärm und Staub.
Die Pressesprecherin nahm Hans Wulf weiteren Wind aus den Segeln, als dieser vorwurfsvoll unterstellte, dass der Freitagmorgen eingereichte Antrag des Pächters nicht unverzüglich geprüft worden sei. Nolte-Schwarting: Die zuständige Richterin habe am Freitag entschieden, keine einstweilige Verfügung zu erlassen, sondern – weil Klärungsbedarf bestehe – einen Termin zur mündlichen Verhandlung anzusetzen. Weil eine Ladungsfrist von drei Tagen vorgeschrieben sei, finde die Verhandlung am Freitag, 29. August, im Amtsgericht statt – öffentlich.
Auf Einwände von Hans Wulf, bis dahin könnte der Abriss der Strandhalle schon vollzogen sein, antwortete die Pressesprecherin: „Das hat mit diesem Verfahren gar nichts zu tun.“
Auch Elmar Hüttenmeister, Sprecher der Butjadinger Grünen, erhob nachdrücklich Einwände. Nolte-Schwarting wiederholte ihre Erläuterungen und bat alle höflich darum, „hier bitte keinen Aufstand“ zu machen.
Auf Nachfrage erfuhr die NWZ von der Pressesprecherin, dass das Amtsgericht in solchen Fällen zuständig ist bei einem Streitwert bis 5000 Euro. Um mehr geht es also nicht. Der Pächter des Rondells kann möglicherweise Schadenersatzforderungen geltend machen, auch sofern bis Freitag tatsächlich für ihn entspechende Beeinträchtigungen eintreten sollten. Gefahr im Verzuge ergebe sich aus seinem Antrag aber in keiner Weise. Das habe die Richterin am Freitag entschieden.
Unterdessen hat die mit dem Abriss beauftragte Firma Haye aus Fedderwardersiel am Montag mit vorbereitenden Arbeiten begonnen. Noch verbliebenes Inventar und Gegenstände sind herausgeholt worden.
Während der Errichtung des Bauzauns sorgte die Besatzung zweier Streifenwagen vorsorglich für Sicherheit, während nach Polizeiangaben 15 bis 20 Menschen weiter friedlich demonstrierten.
