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Rechtsstreit Die Unwirksamkeit nicht nachgewiesen

rolf Bultmann

BUTJADINGEN - Abgewiesen hat das Landgericht Oldenburg am Donnerstag die Klage der Tourismus-Service-Gesellschaft Butjadingen gegen ihren ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Horst Bahn. Der muss eine von der TSB zurückgeforderte Vergütung in Höhe von knapp 32 000 Euro weder ganz noch teilweise zurückzahlen.

Die TSB habe nicht zweifelsfrei nachweisen können, dass der strittige Vertrag zu einem Zeitpunkt per Unterschrift des Angeklagten abgeschlossen wurde, als der noch Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft war, wodurch der Vertrag dann unwirksam gewesen wäre, begründete die Vorsitzende Richterin Frauke Seewald die Entscheidung des Landgerichts.

32 000 Euro gezahlt

In einem vom 1. November 2006 datierten Vertrag, den für die TSB der damalige Geschäftsführer Johannes Cassens unterzeichnete, verpflichtete sich Horst Bahn zur Erstellung eines Konzepts, das zur Zertifizierung unter anderem der Betriebsabläufe in der Tourismusgesellschaft führen sollte. Diese Leistung sollte 28 Monate mit je 1000 Euro vergütet werden. Bis Ende 2008 erhielt Horst Bahn insgesamt knapp 32 000 Euro, darunter auch 1000 Euro für bereits vor dem 1. November 2006 erbrachte Leistungen.

Horst Bahn führte seinen Auftrag aber nicht zu Ende. Einen in 2009 von der neuen TSB-Geschäftsführung vorgeschlagenen außergerichtlichen Vergleich hinsichtlich der Vergütungsregelung lehnte er jedoch ab. Bei der Überprüfung des Vertrages gelangte die TSB-Geschäftsführung dann zur der Auffassung, dass der Vertrag gar nicht wirksam gewesen sei, weil die dafür zwingend erforderliche Zustimmung des Aufsichtsrates nicht eingeholt und der gar nicht informiert worden war.

Der Abschluss eines Dienst- oder Werkvertrages mit einem Mitglied eines Aufsichtsrates erfordert gemäß Aktiengesetz die Zustimmung der Aufsichtsrates. Der kann solche Genehmigung nur per Beschluss erteilen. Den hat es für den Vertrag mit Horst Bahn aber nicht gegeben.


Die TSB machte geltend, dass Bahns Tätigkeit im Aufsichtsrat erst mit der konstituierenden Sitzung des nach der Kommunalwahl gebildeten neuen Gremiums am 14. November 2006 endete. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Aufnahme seiner vertraglichen Tätigkeit sei er noch Vorsitzender des Aufsichtsrates gewesen.

Vorher ausgeschieden

Horst Bahn hingegen vertrat die Auffassung, dass er mit der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 1. November 2006 auch aus dem TSB-Aufsichtsrat ausgeschieden sein. Zudem habe er den Vertrag erst im Dezember 2006 unterschrieben.

Während einer Güteverhandlung vor gut vier Wochen vor dem Landgericht in Oldenburg bezeichnete die Vorsitzende Richterin Frauke Seefeld die rechtliche Situation als verzwickt. Ihren Vergleichsvorschlag, wonach Horst Bahn 5000 Euro an die TSB zurückzahlen sollte, lehnten beide Seiten ab.

Das jetzige Urteil des Landgerichts nahm Horst Bahn mit Freude zur Kenntnis. Dazu Stellung nehmen wollte er aber nicht. Auch Lutz Timmermann, Vorsitzender des TSB-Aufsichtsrates, lehnte eine Stellungnahme ab. Man werde die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann darüber beraten. Gegen die Entscheidung des Landgerichts ist eine Berufung möglich.

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