CAPPELN - Glimpflich davongekommen sind am Donnerstag drei Fleischdiebe aus Cloppenburg, die sich wegen schweren Bandendiebstahls vor dem Cloppenburger Amtsgericht verantworten mussten. Die Richter verurteilten die 49, 38 und 31 Jahre alten Angeklagten lediglich zu je zwei Jahren Haft auf Bewährung. Dabei hätte man als Strafe auch gut drei Jahre Gefängnis vertreten können, sagte gestern Richter Mathebel. Dass es nicht so kam, hatten die Angeklagten ihren Rechtsanwälten zu verdanken. Die Verteidiger zeigten sich äußerst kooperativ und konnten die Richter und den Oberstaatsanwalt für sich gewinnen.

Die Verteidigungsstrategie erwies sich als richtig, denn das, was den Angeklagten vorgeworfen wurde, hatte es in sich. Als Reinigungskräfte in einem Cappelner Betrieb für Feinkostprodukte hatten sie über Monate hinweg nachts Fleisch gestohlen, erst für den Eigenverbrauch, dann, um es an Restaurants zu verkaufen. Verurteilt wurden sie wegen 21 Taten, tatsächlich waren es erheblich mehr. Viele Verfahren wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Den Feststellungen zufolge luden die Angeklagten nachts den Kofferraum ihrer Fahrzeuge voll, um mit dem Verkauf der gestohlenen Ware ihr Einkommen zu verbessern. Der Betrieb in Cappeln hatte sich über den gewaltigen Fleischschwund gewundert und die Polizei alarmiert. Um möglichen Fleischdieben auf die Spur zu kommen, wurde eine Videokamera installiert. Und siehe da: Die Kamera zeichnete die Angeklagten auf, als diese wiederum ihren Kofferraum vollluden.

Die Angeklagten hatten im Verfahren ein Geständnis abgelegt, was ihnen erheblich strafmildernd angerechnet wurde. Mit dem Urteil waren am Ende alle einverstanden. Es ist bereits rechtskräftig geworden. Die Angeklagten hatten nach Aufdeckung der Taten ihren Arbeitsplatz verloren. Heute sind sie in anderen Betrieben tätig.