CAPPELN/WARDENBURG/OLDENBURG - CAPPELN/WARDENBURG/OLDENBURG - Wegen 3500 Straftaten – insbesondere Betrügereien und Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – muss sich ab Freitag kommender Woche ein 47 Jahre alter Kaffeefahrtenveranstalter aus Cappeln (Kreis Cloppenburg) vor der Wirtschaftsstrafkammer des Oldenburger Landgerichtes verantworten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, so genannte Kaffeefahrten organisiert zu haben, wobei er auf den Werbekarten bewusst den falschen Eindruck erweckt habe, dass die Teilnehmer Gewinne, Preise und ein Guthaben erhalten würden. Doch statt der begehrten Zuwendungen gab es in Wirklichkeit nur überteuerte Töpfe und Pfannen.
Doch damit nicht genug. Durch, so die Staatsanwaltschaft, irreführende Angaben auf den jeweiligen Veranstaltungen soll der 47-Jährige die zumeist ältere Kundschaft dazu gebracht haben, Reiseverträge abzuschließen, wobei er den wahren Reisepreis durch Erhebung von Beratungs- und Bearbeitungsgebühren und durch nachträgliches Verlangen einer Kaution verschleiert habe. Laut Anklageschrift hatte der Mann 3168 Reiseverträge, deren tatsächliche Kosten erst im Fall einer Stornierung offen gelegt werden konnten, mit einem Gesamtumsatz von rund 200 000 Euro in kürzester Zeit abgeschlossen.
Hinsichtlich der Betrugsvorwürfe legt die Staatsanwaltschaft dem 47-Jährigen zur Last, in Wardenburg einen so genannten Abmahnverein mit dem bezeichnenden Namen „Ehrlich währt am längsten" betrieben zu haben. Er soll – wie berichtet – Gewerbetreibende, die über das Internet Waren veräußerten, bei vermeintlichen oder tatsächlichen Verstößen gegen Wettbewerbsregeln abgemahnt und zur Zahlung eines angeblichen Aufwandersatzes in Höhe von jeweils 146,16 Euro veranlasst haben.
Tatsächlich aber sei der Abmahnverein und damit der Angeklagte nicht berechtigt gewesen, Abmahnungen zu verfassen. Der Angeklagte soll mit seinem illegalen Verein Zahlungen in einer Gesamthöhe von rund 55 000 Euro erhalten haben.
Der 47-Jährige sitzt zurzeit in Untersuchungshaft. Das Verfahren vor dem Landgericht ist vorerst auf fünf Verhandlungstage terminiert.
Statt der versprochenen Preise gab es nur überteuerte Töpfe und Pfannen
