München - Das Oberlandesgericht München hat ein Urteil mit Signalwirkung für den Verbraucherschutz im Internet gesprochen: Das Internetportal Check 24 muss künftig seine Kunden vor dem Online-Abschluss einer Versicherung besser informieren und gründlicher beraten. Das entschied der 29. Zivilsenat am Donnerstag, geklagt hatte der Bundesverband der deutschen Versicherungskaufleute (BVK). Sofern das Urteil rechtskräftig wird, muss Check 24 künftig die Besucher der Webseite beim ersten Geschäftskontakt unübersehbar darauf hinweisen, dass das Portal nicht nur Preise vergleicht, sondern als Online-Versicherungsmakler Provisionen kassiert.

Die Richter ließen keine Revision zu. Doch kann Check 24 dagegen Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen, darüber entschieden hat das Management noch nicht. Zudem wird das Internetportal vor dem Abschluss von Hausrat-, Haftpflicht- und Kfz-Versicherungen die Kunden künftig genauer befragen müssen, ob die Versicherung für sie vonnöten ist, beziehungsweise über spezielle Risiken informieren müssen.