CLOPPENBURG - Auf Pfarrer em. Alfons Kühling könnten jetzt weitere zivilrechtliche Verfahren zukommen. Nach der Stiftung St.-Josefs-Stift (Klageverfahren) und der Gemeinde St. Andreas (erwirktes Urteil) rät der kanonische Visitationsausschuss den weiteren Stiftungen, vor Gericht zu ziehen. Der Ausschuss hatte in eineinhalbjähriger Kleinstarbeit versucht, Licht in die Finanztransaktionen von Kühling zu bringen. Am Montag zog er Bilanz seiner Arbeit in einem Pressegespräch.

Von „schwarzen Konten“ bei den Stiftungen Heilig Kreuz und Edith Stein ist derzeit nichts bekannt. Gleichwohl hat Kühling auch die Konten dieser Stiftungen genutzt, um Mittel in Millionenhöhe zu verschieben. Die Vermischung der Vielzahl der Konten, über die Kühling verfügt hatte, sei so intensiv gewesen, dass man die Transaktionen nicht bis ins Detail habe aufschlüsseln könne, musste der Ausschuss resignieren. Kühling habe zudem kaum Belege beigebracht.

„Wer mit Fremdvermögen umgeht, muss Auskunft darüber geben können. Das ist bei Alfons Kühling defizitär geblieben“, sagte Ausschuss-Vorsitzender Johannes Pfeiffer. Bischof Felix Genn hatte den Visitationsausschuss im Juli 2010 per Dekret eingesetzt. Dass Kühling weitere Dokumente vorlegen wird, erwartet der Ausschuss indes nicht mehr.

Kühling fordert aus Stiftungskonten Geld – rund eine Million Euro – das er „darlehensweise“ auf Stiftungskonten „versteckt“ hatte, so Pfeiffer. Nachweise wie Kontoauszüge oder Buchungsbelege, die den privaten Ursprung von Mitteln auf Stiftungskonten belegen, habe es nur in einem Fall gegeben: 550 000 D-Mark konnten auf Grundlage einer Selbstanzeige Kühlings beim Finanzamt seinem Privatvermögen zugeordnet werden, so die Visitationsausschuss-Mitglieder. Deutlich wurde, dass er Stiftungskonten rechtswidrig gleichsam als Privatkonten geführt habe. Zugestanden habe Kühling, so Pfeiffer weiter, dass er so private steuerliche Vorteile habe nutzen wollen.

Keine Antwort konnten die Visitationsmitglieder bislang darauf finden, warum Kühling Geld auch zwischen der Stiftungen verschoben hatte.


Weitere Kontrollinstanzen hätten Kühling anscheinend nicht auf die Schliche kommen können, glaubt jedenfalls der Ausschuss. Das sei aus den Büchern nicht ersichtlich gewesen. Auch die Behauptung Kühlings, seine eigenmächtigen Geldverfügungen seien bekannt gewesen und von den Gremien stillschweigend geduldet worden, habe Kühling in den vier Ausschuss-Sitzungen, in denen er anwesend war, nicht nachvollziehbar belegen können.

In mühevoller Detailarbeit hatte der vierköpfige Ausschuss – Vorsitzender Richter am Landgericht a.D., Johannes Pfeiffer, Wirtschaftsprüfer Dr. Gerrit Larink, Direktor a.D. Dr. Gerhard Warnking und Wilhelm Wessels, Leiter der Abteilung Wirtschaftlichkeit und Revision im Bischöflichen Generalvikariat Münster – versucht, Klarheit ins Dunkel der vergangenen zehn Jahre zu bringen – ohne Erfolg. Auch Pfarrer em. Alfons Kühling habe die Brücken, die ihm gebaut worden waren, nicht beschritten, so der Visitationsausschuss-Vorsitzende Pfeiffer.

Wie es jetzt mit der Personalie Alfons Kühling weitergeht, bleibt abzuwarten – ebenso wie mit den 305 000 Euro, die St. Andreas gegen Kühling erwirkt hatte.

Reiner Kramer
Reiner Kramer Redaktion Münsterland (Stv. Leitung Cloppenburg/Friesoythe)