CLOPPENBURG - Die Bundesagentur für Arbeit in Cloppenburg wirbt für Kurzarbeit in den Betrieben des Baugewerbes über die Wintersaison – damit von Entlassung bedrohten Beschäftigten der Gang zum Arbeitsamt erspart bleibt. Denn in harten Wintern kann allein in der Baubranche im Kreis Cloppenburg bis zu 1500 Menschen die Arbeitslosigkeit durch klirrende Kälte und Flaute in den Auftragsbüchern treffen.

Eine Alternative ist die Saison-Kurzarbeit. Diese Möglichkeit ist den Betrieben seit 2006 eingeräumt, und rund 50 Prozent der 600 Unternehmen der Branche im Oldenburger Münsterland machten davon bereits Gebrauch. In diesem Jahr könnten sogar 704 Betriebe im Agenturbezirk bei Bedarf Kurzarbeit anmelden, weil der Garten- und Landschaftsbau dazugekommen ist.

Thomas Petri, Geschäftsstellenleiter der Arbeitsagentur in Cloppenburg, möchte die Beteiligung weiter vorantreiben, weil er in der Saison-Kurzarbeit positive Effekte für alle Beteiligten sieht. Die Arbeitnehmer sind durchweg weiter beschäftigt und müssen sich nicht arbeitslos melden. Die Unternehmen müssen nicht kündigen, und sie können ihre Mitarbeiter bei guter Witterung weiter einsetzen, ohne Gefahr der Schwarzarbeit zu laufen. Denn die Nebenverdienstgrenze liegt bei nur 15 Stunden pro Woche, darüber hinaus fällt der Status der Arbeitslosigkeit weg. Ausfalltage der Mitarbeiter während der Kurzarbeit-Saison vom 1. Dezember bis 31. März rechnet der Betrieb monatlich mit der Arbeitsagentur ab. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes ist mit dem Arbeitslosengeld identisch. Die Agentur spart sich bürokratischen Aufwand, und gleichzeitig macht sich die Arbeitslosen-Statistik besser.

Wer dennoch dauerhaft oder über den Winter entlassen wird oder einen befristeten Arbeitsvertrag besitzt, muss sich drei Monate vor Kündigung oder Auslaufen bei der Arbeitsagentur melden – und zwar innerhalb von drei Tagen. Das geht jetzt auch telefonisch, ersetzt laut Petri aber nicht die persönliche Vorstellung. Wer die Frist versäumt, riskiert bei Arbeitslosigkeit eine Sperre.

Wenn Betriebe und potenzielle Beschäftigte vor einem Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbaren, müssen sie das mit der Agentur abstimmen. Eine betriebliche Trainingsmaßnahme wäre ein Weg, die Eignung festzustellen. In dieser Zeit wird Arbeitlosengeld weitergezahlt, und es besteht zudem Versicherungsschutz. Die Agentur hat angekündigt, bei „Probearbeit“ oder „Praktika“ genau zu schauen, dass es nicht zu „Missbrauch und Wettbewerbsverzerrungen“ kommt.