CLOPPENBURG - Künftig werden Bezüge aus Arbeitslosen- oder Sozialgeld nicht mehr gekürzt, wenn Kinder aus einer Familie mit Arbeitslosen- oder Sozialgeldbezug in den Ferien selbst Geld verdienen wollen. Das sagte der Kreisvorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Werner Ellers, in einer am Dienstag veröffentlichten Presseerklärung. Voraussetzung dafür sei, dass der Ferienjob nicht länger als vier Wochen im Jahr ausgeübt wird und der Verdienst unterhalb von 1200 Euro im Jahr liege. Des Weiteren dürften die Schüler nicht über 25 Jahre alt sein. Die CDA – so Ellers weiter – habe sich nachdrücklich für diese Neuregelung eingesetzt. „Jugendliche werden motiviert, Anschaffungen durch eigene Arbeitsleistung zu erwirtschaften“, so Ellers. Dies stärke das Selbstbewusstsein der Jugendlichen in die eigene Leistungsfähigkeit. Zudem würden die Jugendlichen an die Arbeitswelt herangeführt und sammelten erste Praxiserfahrungen.
Bislang wurde das von Schülern verdiente Geld ab einem Betrag von 100 Euro als Einkommen auf die Arbeits- und Sozialgeldbezüge der Familie angerechnet.
