Cloppenburg - Paukenschlag am Dienstagabend im Cloppenburger Kreisverkehrsausschuss: Der gesamte Lärmschutz muss für die geplante vierspurige Erweiterung der E 233 überarbeitet werden. Grund sei eine Verfügung der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auf Basis eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts aus 2014, erklärte Kreis-Planungsamtsleiter Roland Ribinski.
Das Stichwort „Lärmschutz“ ließ dem CDU-Ausschussmitglied Professor Dr. Lucien Olivier die Zornesröte ins Gesicht steigen. Trotz mehrfacher Nachfrage bei den verantwortlichen Behörden, sei es den Bewohnern der Ortschaft Bethen bis heute nicht gelungen, konkrete Informationen zum Lärmschutz für den pittoresken Wallfahrtsort zu bekommen.
Es sei, als ob man „in einen Schwamm steche“, der Schallschutz für Bethen sei offenbar völlig konzeptlos. So bekomme man beispielsweise vom Staatssekretär im Bundesverkehrministerium, Enak Ferlemann, auch nur „inhaltlosen Kram“ zu hören. Egal ob CDU, Dorfverein oder Kirchenausschuss: Alle hätten sich bemüht, etwas zu erfahren – ohne Ergebnis. Es scheine, als ob der Lärmschutz allen egal sei. „Die Bether sind auf der Palme“, so Olivier.
Kreis-Baudezernent Ansgar Meyer wies die Kritik Oliviers in Teilen zurück. Ein Großteil des Lärms werde auf der B 213 in Richtung Ahlhorn verursacht. Der nun diskutierte Lärmschutz in Sachen vierstreifiger Ausbau der E 233 beziehe sich auf den Teilabschnitt „Cloppenburger Ortsumgehung“, die das Dorf Bethen nur am Rande berühre.
Welche Straße denn nun für den Lärm hauptsächlich verantwortlich ist – das war Olivier herzlich egal. Er verlangte, dass ein klares Konzept offengelegt werde. Bethen mit seiner Basilika sei ein Kleinod für die Region und die Stadt Cloppenburg.
Zuvor hatte der Ausschuss einen Antrag von Wesselmann abgelehnt. Dieser sah vor, in Sitzungsvorlagen zu Baumaßnahmen an Kreisstraßen und Radwegen auch die Auswirkungen auf die Natur darzustellen. Darüber hinaus – so Grüne/UWG – seien Geschwindigkeitsbegrenzungen Ausbaumaßnahmen vorzuziehen. Denn der Raubbau an der Landschaft habe gefährliche Züge angenommen, so Wesselmann. Olivier bezeichnete den Antrag als „fundamentalistische Wiederholung“, nachdem dieser bereits 2017 abgelehnt worden sei.
