CLOPPENBURG - An den Wachtmeister Joachim Busch und Norbert Janßen geht kein Weg vorbei: Sie haben die Glastür am Eingang zum Gebäude des Amtsgerichts Cloppenburg fest im Blick. Per Video überwachen sie auch das Nebengebäude. Ungehinderten Zugang hat hier niemand. Seit Anfang 2011 sei dieser „Kompromiss“ umgesetzt, die Türen verschlossen. Fünf Wachtmeister sind im Wechsel im Einsatz.

Trotzdem muss Amtsgerichts-Direktor Thomas Cloppenburg eingestehen: „Der Glaube, man könnte absolute Sicherheit schaffen, ist ein Irrglaube.“ Vorfälle wie in Dachau, wo am Mittwoch ein 54-Jähriger während einer Verhandlung den 31 Jahre alten Staatsanwalt im Gerichtsgebäude erschossen hatte, seien wohl nie ganz auszuschließen. „Die Frage ist: Was will man: öffentlich zugängliche Gerichte oder möglichst hohe Sicherheit“, so Cloppenburg.

Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) hatte am Donnerstag angekündigt, in allen Gerichten Einlasskontrollen unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten einzuführen. Wie genau die aussehen sollen, blieb unklar. In den vergangenen Jahren sind Metalldetektorrahmen in den niedersächsischen Gerichten angeschafft worden, in Cloppenburg gibt es diesen seit drei Jahren. Er wird „anlassbezogen“ am Eingang aufgestellt, so Cloppenburg, zusätzlich könne mit einer Handsonde nach Metallgegenständen gesucht werden. Zum Einsatz kommen diese Sicherheitsmaßnahmen, wenn es Hinweise etwa von Seiten der Polizei, von Prozessbeteiligten gebe. Ein Richter könne diese Maßnahmen fordern, etwa wenn Familiensachen mit besonders emotionalem Hintergrund verhandelt würden.

„Es kann natürlich immer mehr gemacht werden, das ist aber letztlich eine Frage des Geldes“, stellte der Amtsgerichtschef fest. Wolle man etwa eine Detektorschleuse permanent am Amtsgericht Cloppenburg installieren, müssten mehr Wachleute – auch Frauen – eingestellt werden. Denn für den Betrieb seien zwei Wachtmeister notwendig, die Personen durchsuchen können, wenn die Schleuse angeschlagen hat.

Reiner Kramer
Reiner Kramer Redaktion Münsterland (Stv. Leitung Cloppenburg/Friesoythe)