CLOPPENBURG - Die Ausstrahlung der ARD-Reportage „Das System Wiesenhof – wie ein Geflügelkonzern Tiere, Menschen und Umwelt ausbeutet“ am Mittwoch hat beim Landkreis Cloppenburg bereits einen Tag später Wirkung gezeigt. Nach den im Fernsehen ausgestrahlten Bildern über tierschutzwidriges Verhalten von Mitarbeitern eines Ausstallungsunternehmens bei der Ausstallung von Puten werde der Landkreis seine Kontrollen in diesem Bereich verstärken, hieß es in einer am Donnerstag veröffentlichten Pressemitteilung. Bezüglich der ausgestrahlten Bilder über den Verladevorgang werde die Kreisverwaltung zudem die Staatsanwaltschaft einschalten und um eine strafrechtliche Prüfung des Materials bitten.

„Die in der Reportage gezeigten Fußtritte und das Herumschleudern von Puten durch Mitarbeiter des Ausstallungsunternehmens stellen eindeutig Verstöße gegen das Tierschutzgesetz dar“, erklärt Dr. Karl-Wilhelm Paschertz, Leiter des Veterinäramtes Cloppenburg. Der Sachverhalt müsse strafrechtlich geprüft und die verantwortlichen Personen müssten zur Rechenschaft gezogen werden.

Da das Veterinäramt bereits einige Tage vor Ausstrahlung der Reportage Hinweise auf das betreffende Ausstallungsunternehmen erhalten hatte, wurden nach Angaben von Dr. Paschertz bereits in der vergangenen Woche gezielte Prüfungen durch das Veterinäramt vorgenommen.

Bei einer unangekündigten Kontrolle einer nächtlichen Ausstallung seien keine tierschutzrelevanten Verstöße festgestellt worden. Kontrolliert worden sei insbesondere das Greifen der Tiere, das Befördern der Tiere in die Transportkisten, der Zustand der Transportbehälter und die Einhaltung von Hygienemaßnahmen. Auch die Auswertung der Schlachtbefunde habe keine Hinweise auf Verletzungen bei der Verladung oder beim Transport ergeben.

Das Veterinäramt des Landkreises Cloppenburg habe insgesamt keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Verladung von Geflügel generell gegen den Tierschutz verstoßen werde, so Dr. Paschertz.


Bei rund 4000 Untersuchungen von Schlachtgeflügel in den Tierställen und auf den Schlachthöfen sowie weiteren 350 speziellen Tierschutzkontrollen habe es im Jahr 2010 nur fünf Befunde gegeben, die Anhaltspunkte für Verletzungen von Tieren zum Zeitpunkt der Verladung oder des Transports gegeben hätten. Da es sich in diesen Fällen nicht um Betriebe aus dem Landkreis Cloppenburg gehandelt habe, seien die zuständigen Veterinärämter informiert und um weitere Prüfung gebeten worden. „Um die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen bei der Ausstallung und beim Transport von Geflügel zu gewährleisten, wird das Veterinäramt die Kontrollen in diesem Bereich jedoch nochmals intensivieren“, so Dr. Paschertz.