CLOPPENBURG - CLOPPENBURG/EB - Die Freiwillige Feuerwehr Cloppenburg hat mit 35 Mitgliedern das Busunternehmen Hanekamp an der Daimlerstraße 13 in Emstekerfeld unter die Lupe genommen, um in einem Unglücksfall gewappnet zu sein. Hanekamp-Geschäftsführer Heinz Janßen, Werkstattleiter Rainer Ortmann sowie Franz-Josef Lohr und Siegfried Kellermann von der Fahrdienstleitung wiesen Stadtbrandmeister Werner Tabeling und dessen Kollegen in die Betriebsgebäude, die räumliche Aufteilung des Unternehmens, die innerbetrieblichen Wege und die technische Ausstattung ein.

Bei einem Rundgang durch die Hallen und Büros informierten die Hanekamp-Mitarbeiter die Feuerwehrleute über alle wichtigen Einrichtungen des Betriebes. Ein besonderes Augenmerk galt den elektrischen Anlagen, dem Öllager, den Treibstofflagern und der Tankanlage. Ein Hydrant am Hoftor wurde bei der Gelegenheit gleich auf seine Funktionsfähigkeit getestet. Schon nach wenigen Handgriffen schoss ein dicker Wasserstrahl aus dem Standrohr. Geschäftsführer Heinz Janßen meinte dennoch, dass aus der jetzigen Besichtigung nie ein ernsthafter Einsatz werden möge. Man habe die Feuerwehr gerne zu Gast, jedoch am liebsten ohne Blaulicht und Sirene.

Einen umfassenden Einblick gab es auch in die Organisation des Unternehmens, so dass sich die Wehrleute einen detaillierten Überblick darüber verschaffen konnten, wie sie in einem Ernstfall vorgehen müssen.

Anschließend wurden in einem längeren Gespräch Fragen geklärt und Anregungen aufgegriffen, so dass alle Beteiligten mit neuen Informationen nach Hause fahren konnten.

Die Freiwillige Feuerwehr hat mit dem Besuch des Busunternehmens Hanekamp die Reihe ihrer Betriebsbesichtigungen in Cloppenburg fortgesetzt. Sie dient dazu, sich über die einzelnen Unternehmen einen Überblick zu verschaffen, so dass man im Falle eines „heißen Einsatzes“ oder bei sonstigen Unglücksfällen noch gezielter reagieren kann. Geschäftsführer Janßen bedankte sich für das Interesse und lud die Feuerwehrleute zu einem weiteren Unternehmensbesuch ein. Ein Brandeinsatz oder eine technische Notfallhilfe müsse nicht der Grund sein.