DELMENHORST - Damit hatte Christian Dürr nicht gerechnet. Bei seinem Besuch am Niedersachsendamm im neu eröffneten Gartencenter Arkenau am Mittwochmorgen wurde der aus Ganderkesee stammende FDP-Landtagsfraktionsvorsitzende nicht nur von dessen Inhaber Ralph Arkenau empfangen, sondern von weiteren Kolleginnen und Kollegen aus der Branche, Gärtnerei- und Gartencenterbetreiber sowie Großhändler: Marcus Westenberg aus Buxtehude, Werner Lüske aus Haselünne, Wolfgang Bäker und Albert Aelmes aus Cappeln, Karin Otten aus Jever und Jürgen Vähning aus Haren. Alle treibt gemeinsam die eine Frage um: Wann wird die sonntägliche Öffnung der Gartencenter wieder zugelassen? „Das tut richtig weh“, sagte Gastgeber Arkenau, „uns fehlen 18 Prozent an Umsatz. Das ist auch am Samstag nicht zu kompensieren.“ Arkenau drängte auf eine zeitnahe Rücknahme, zumindest auf eine Übergangslösung.
Mitte Mai hatte – wie berichtet – Sozialministerin Aygül Özkan (CDU) neue Durchführungsbestimmungen für das Ladenschlussgesetz verfügt. Prominenteste Opfer waren die großen Gartencenter und Gärtnereien, denen bisher eine dreistündige Öffnungszeit an Sonntagen zugestanden wurde. Das dürfen jetzt nur noch Betriebe mit höchstens 800 Quadratmetern Verkaufsfläche.
Der Liberale Dürr gab sich gut präpariert, konnte den Firmenchefs aber nur wenig Hoffnung auf eine baldige Rücknahme des Verbots machen. „Uns hat die Sonntagsregelung auch kalt erwischt“, sagte er. Auslöser sei „eine so genannte Arbeitnehmerbewegung“ im Raum Osnabrück gewesen, die ein Oberverwaltungsgerichtsurteil in ihrem Sinne erwirkt habe. Dürr: „Özkan hat das gemacht, was das Gericht entschieden hat. Das große Problem ist, dass wir ein höchstrichterliches Urteil haben.“ Er versicherte aber, dass „beide Regierungsfraktionen guten Willens“ seien, den Gärtnereien und Gartencentern die Sonntagsöffnung wieder zu ermöglichen. Als Nicht-Jurist sei er allerdings überfragt, auf welchem Wege. Dürr: „Unsere Aufgabe ist es, eine legale Definition zu finden, die funktioniert.“
Es gebe Juristen, die der Auffassung seien, dass das Sonntagsöffnungsverbot gegen EU-Recht verstoße, sagte ein Gesprächsteilnehmer. Wenn sich dies bestätige, sollten die Betriebe Schadensersatzforderungen geltend machen, regte er an.
