DELMENHORST - Er hieß nicht Frank Hansen, und ein Konto bei der Dresdner Bank besaß er auch nicht. Trotzdem bestellte ein 44-Jähriger von Ende Januar bis Anfang April 2009 unter diesen Daten wahllos Kleidung, Medikamente, Uhren und Kosmetika im Internet. Der Mann hatte sich zu dieser Zeit in der Wohnung einer 46 Jahre alten Delmenhorsterin eingenistet, die er in einem Internet-Chat kennengelernt hatte. Dort gab er sich als Rettungssanitäter aus, als Motto gab er an: „Ich hasse Lügen“ – und bekräftigte es mit fünf Ausrufezeichen.

Von der Mutter, die von Zuwendungen der Arge lebt, hatte er sich 280 Euro geborgt. Sie hatte ihn noch zum Bahnhof gebracht, ihm von ihrem letzten Geld eine Fahrkarte gekauft, weil er am nächsten Tag zurückkommen wollte. Doch der Mann, der sich als Rettungssanitäter ausgegeben hatte, kam nicht zurück. Wenn sie ihn auf dem Handy anrief, drückte er sie weg.

62 Straftaten aus diesen gut zwei Monaten standen am Donnerstag vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Delmenhorst unter Anklage. Darunter fielen die einzelnen Bestellungen bei den Versandhäusern, das nicht zurückgezahlte Geld der Frau sowie der Vorwurf, er habe ihr zwei Ringe und einen DVD-Player gestohlen. Die Diebstahlsvorwürfe ließen sich nicht erhärten, doch für die übrigen Anklagepunkte verurteilten der Vorsitzende Richter Holger Jurisch und die Schöffen ihn zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. In das Strafmaß gingen auch zwei andere Urteile ein: Der 44-Jährige war im Juli 2009 zu elf Monaten und im Februar dieses Jahres zu insgesamt einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Allerdings wurde sie zur Bewährung ausgesetzt.

Bereits seit 2003 hatte der 44-Jährige immer wieder unter falschem Namen bestellt, mit falschen Schecks hantiert. Meist ließ er sich dabei von Frauen aushalten, die er im Chat bezirzt hatte. Noch in der Wohnung der Delmenhorsterin hatte er sein neues Opfer ausfindig gemacht. Mit „Kirschi“ spazierte er durch Hamburg, als die Polizei ihn aufgriff.

Deshalb glaubte der Vorsitzende Richter auch nicht den Beteuerungen des Angeklagten, die sein Verteidiger vom Blatt ablas: Er habe während der Untersuchungshaft seine Lektion gelernt und wolle sich zukünftig vom Internet fernhalten. Es sei „fies“, was er vor allem der betrogenen Delmenhorsterin angetan habe.

Timo Ebbers
Timo Ebbers Online-Redaktion (Ltg.)