DELMENHORST - Mit der Berufung gegen ein Urteil des Delmenhorster Amtsgerichts hat ein 33 Jahre alter Unternehmer aus Delmenhorst Erfolg gehabt. Das Oldenburger Landgericht als Berufungsinstanz stellte am Mittwoch nach der Neuverhandlung des Falles das Verfahren wegen Betruges gegen eine Geldauflage von 750 Euro ein. In Delmenhorst war der Angeklagte noch zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Der 33-Jährige ist Gesellschafter einer metallverarbeitenden Firma. Ende 2007 hatte er eine technische Zeichnerin eingestellt, die einen Schwerbehinderten-Status hat. Nach eigenen Angaben sollen sowohl die Frau als auch das Arbeitsamt den Angeklagten dann darauf hingewiesen haben, dass es in solchen Fällen Förderungsmaßnahmen gibt. Die nahm der Angeklagte auch in Anspruch. Ende 2008 hatte die Frau dann gekündigt, die Gelder flossen aber weiter.
Die ursprüngliche Anklage ging davon aus, dass der 33-Jährige dem Arbeitsamt gegenüber bewusst verschwiegen hatte, dass die Frau nicht mehr bei ihm arbeite. Er habe weiterhin in den Genuss der Förderungsgelder bleiben wollen. Davon war auch das Delmenhorster Amtsgericht ausgegangen. Als das Arbeitsamt dann feststellte, dass die Frau nicht mehr bei dem Angeklagten arbeitet, hatte es die gesamten bewilligten Gelder in Höhe von 15 000 Euro zurückverlangt.
Nachdem sich der 33-Jährige mit dem Arbeitsamt dann verständigt hatte, musste er nur die Gelder zurückzahlen, die er tatsächlich, nämlich nach dem Ausscheiden der Frau, zu viel bekommen hatte. Das waren rund 7000 Euro. Damit war der Angeklagte auch einverstanden gewesen. Dass er aber bewusst und absichtlich die Kündigung der Frau verschwiegen habe, das bestritt der 33-Jährige vehement.
Er habe nach dem Ausscheiden der Frau alles unternommen, das Arbeitsamt davon zu informieren. Telefonate seien nicht durchgekommen, Post und Faxschreiben hätten das Arbeitsamt nicht erreicht, sagte er am Mittwoch. Gänzlich ließ sich der Sachverhalt gestern dann aber nicht mehr aufklären, so dass das Verfahren eingestellt wurde.
