NWZ
das Zwischenfazit von Manfred Ostendorf, Geschäftsführer des Kreislandvolkverbandes. Ähnlich Walter Kulisch vom Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg, der als Beobachter teilnahm: „Bei einigen Punkten gab es heftige Äußerungen, aber insgesamt waren die Diskussionen sehr sachlich.“Beim Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg als zuständige Behörde für das deponierechtliche Planverfahren waren rund 30 Einwendungen Privater und 20 Stellungnahmen von Naturschutzverbänden und Trägern öffentlicher Belange (Behörden und Institutionen) eingegangen. Die Zeit bis am späten Mittwochnachmittag reichte nicht, alle Positionen zu erörtern. Deshalb gibt es an diesem Donnerstag und möglicherweise auch noch am Freitag eine Fortsetzung.
Entscheidung später
Anschließend wird das Gewerbeaufsichtsamt – voraussichtlich über einen Zeitraum von einigen Wochen – alles auf den Prüfstand stellen und die Deponie-Erweiterung entweder genehmigen oder aber ablehnen. Wie mehrfach berichtet, benötigt die Xstrata-Zink GmbH die Lagerstätte für den in der Zinkelektrolyse anfallenden Abfallstoff Jarosit. Antragsteller ist aber nicht Xstrata, sondern der Landkreis Wesermarsch als Eigentümer der Deponie. Xstrata ist Deponie-Betreiber.
Der Antrag des Landkreises lautet auf „Planfeststellung der wesentlichen Änderung zur Profilierung, Sicherung und Rekultivierung der Deponie Nordenham-Galing II“. Einige Einwender bezeichneten dies als Mogelpackung. Auch von Täuschung war die Rede. Denn es gehe vor allem um eine Erweiterung und weniger um Rekultivierung. Die Rede sei von einer weiteren Verfüllung, in Wirklichkeit sei jedoch Abfallbeseitigung das Ziel.
Der Gutachter aus dem Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim hielt dagegen, dass hier zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden sollen. Und das sei rechtlich einwandfrei.
Neues Verfahren
Zum Hintergrund: Tatsächlich könnten nach Fertigstellung 670 000 Kubikmeter Jarosit zusätzlich deponiert werden. Dabei soll das bisherige Spülverfahren durch Trockenbau ersetzt werden. Jarosit wird in Jarofix umgewandelt.
Im Vordergrund der am Donnerstag erörterten Einwendungen stand auch die Frage nach der Standfestigkeit des Deponie-Deiches. Mit der Erweiterung soll die Deponie eine Höhe von 17,6 Meter über Normalnull erreichen – damit viel höher als der Landesschutzdeich, der laut Deichband keineswegs so stark erhöht werden kann.
Fachleute schlossen in der Erörterung aber jeden Grundbruch aus, weil die Ausdehnung der Anlage weitaus größer und die Böschungsneigung viel geringer sei als bei einem Landesschutzdeich.
Bestätigt wurde, dass mit Bodensetzungen von bis zu einem Meter zur rechnen sei. Die Kunststoff-Dichtungsbahnen seien aber auch für solche Setzungen ausgelegt.
Behördenvertreter wiesen Einwände zurück, das Grundwasser werde durch den Deponiebetrieb verunreinigt. Bereits seit Jahren gebe es eine umfassende Überwachung. Zwar habe es einzelne Ausreißer gegeben, sie seien aber nicht relevant. Die Tendenz aller bisherigen Messwerte sei völlig unbedenklich.
