Elsten - Peter Bleser (60), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, hat sich am Donnerstag in einer erweiterten Vorstandssitzung des Kreislandvolkverbands Cloppenburg in Elsten vehement für die Nutzung der Exportmöglichkeiten des Agrarbereichs eingesetzt. „Es wäre auch moralisch nicht zu verantworten, bewusst auf Ausfuhren zu verzichten“, meinte der Agrarexperte, in der Eifel mit 150 Milchkühen und einer Biogasanlage selbst praktizierender Landwirt.

Bleser, im noch bis September von Aigner (geht nach Bayern) geleiteten Ministerium Nachfolger von Julia Klöckner, die als CDU-Spitzenkandidatin nach Rheinland-Pfalz ging, machte als Arbeitskreissprecher der Fraktion Platz für Franz-Josef Holzenkamp. „Und der macht das inzwischen besser als ich“, fiel Bleser das Lob relativ leicht.

Jedenfalls würden Holzenkamp und er, so Bleser, die schädlichen Folgen des Export-Verzichts, wie er oft von den Grünen verlangt werde, gleich beurteilen. Es müssten 800 000 Hektar aus der Produktion genommen werden. 8000 Vollerwerbsbetriebe müssten aufgeben, 3000 davon in Niedersachsen, mindestens 500 im Oldenburger Münsterland. Dabei liege der Anteil der deutschen Agrarflächen international trotz der hier doppelten Erträge im Promille-Bereich.

„Es gibt keine Massentierhaltung“, meinte Bleser. Die Befindlichkeit des einzelnen Tieres sei der Maßstab. Dennoch müsse im Baurecht die Privilegierung der landwirtschaftlichen Bauvorhaben begrenzt werden. Dieses Sonderrecht sollte an der Obergrenze der Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVP) „angedockt“ werden. Eine UVP-Pflicht müsse nicht grundsätzlich einhergehen mit dem Ende der Privilegierung, „damit wird auch den Kommunen bei den zu erwartenden Gerichtsverfahren geholfen“.

Kritisiert wurde in der Diskussion dann das Vorgehen des Cloppenburger Bauamts mit der „Lex Cloppenburg“ zur Vermeidung von 30 Prozent Immissionen, die bei jedem baurechtlichen Erfordernis gefordert werden könne. „Solche Forderung führen direkt zu einem Strukturwandel“, meinte Bleser.


Laut Baurecht sind Tierhaltungsanlagen UVP-pflichtig, wenn sie bestimmte Bestandsgrenzen überschreiten. Die liegen für Mastschweine bei 3000 Plätzen, für Sauen bei 900, für Ferkel bei 9000, für Hennen und Truthähne bei 60 000 sowie für Junghennen und Mastgeflügel bei 85 000.

Für das Ende der Ferkelkastration und des Schenkelbrandes bei Pferden würde die Frist auf 2019 verlängert. Alle kurzfristigeren Lösungen bevorzugten letztlich den größeren Betrieb, der sich den Tierarzt eher leisten könne, so Bleser.