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Flurbereinigung Die richtigen Konsequenzen aus OVG-Urteil ziehen

Rolf Bultmann

Schwei - Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Schwei – es sind die rund 400 Eigentümer der Grundflächen in dem 2774 Hektar großen Gebiet – bleibt vorerst weiterhin führungslos und damit auch handlungsunfähig. Einen Termin für die Neuwahl des per Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg seines Amtes enthobenen Vorstandes gibt es noch nicht.

Dies ist das Ergebnis einer Zusammenkunft der nunmehr Ex-Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter mit den Vertretern der Gemeinde Stadland und der Regionaldirektion Oldenburg des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) im Rodenkircher Rathaus. Ihnen lag die Begründung für das OVG-Urteil noch nicht vor.

Formfehler beanstandet

Wie die NWZ  bereits berichtete, haben die Lüneburger Verwaltungsrichter aufgrund einer Klage des Grundstückseigentümers Otto Plocher aus Achterstadt die im März 2011 erfolgte Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft für unwirksam erklärt. Dies wird mit Formfehlern bei Vollmachtserteilungen und mit der fehlenden persönlichen Zuordnung der stellvertretenden Vorstandsmitglieder begründet.

Unterschiedliche Auffassungen gibt es hinsichtlich des weiteren Vorgehens. Sylvia Winter, für die Flurbereinigung zuständige Dezernatsleiterin des Oldenburger LGLN-Amtes für Landentwicklung, und Burchard Wulff, Ex-Vorstandsvorsitzender der Teilnehmergemeinschaft, sind der Meinung, dass die Urteilsbegründung des OVG abgewartet werden sollte, ehe das neue Verfahren zur Wahl des Vorstandes eingeleitet wird.

„Wir wollen uns nicht erneut auf dünnes Eis begeben“, sagte Sylvia Winter. Sie erhofft sich von der Urteilsbegründung klare Aussagen zum ordnungsgemäßen Wahlverfahren. Daraus sollten dann auch die entsprechende Konsequenzen gezogen werden, damit die Wahl des Vorstandes nicht erneut aufgrund von Formfehlern angefochten werden könne.


Verstöße eindeutig

Die Begründung sei nur dann wichtig, wenn das Urteil angefochten werden sollte oder dessen Begründung zweifelhaft sei. Die Verstöße bei der Wahl seien aber eindeutig und eine Revision nicht zugelassen, so dass die neue Vorstandswahl ohne Verfahrensfehler innerhalb der nächsten zwei Monate erfolgen sollte, so die Ansicht von Günter Busch, Sprecher der CDU/Grünen-Gruppe im Stadlander Gemeinderat. Für das Wahlverfahren sagte Bürgermeister Boris Schierhold die Amtshilfe der Gemeinde zu.

Die Gemeinde war im jetzt seines Amtes enthobenen Vorstand der Teilnehmergemeinschaft nicht vertreten. Jedoch nahmen Vertreter der Gemeinde ohne Stimmrecht an den Vorstandssitzungen teil, weil die Kommune mit einem Zuschuss von 1,35 Millionen Euro und erheblichen Wegebaumaßnahmen am Flurbereinigungsverfahren Schwei beteiligt ist.

Sowohl Sylvia Winter als auch Günter Busch gehen jedoch davon aus, dass die bisherigen Vorstandsbeschlüsse weiterhin Gültigkeit haben und die begonnenen Flurbereinigungs-Maßnahmen voll­endet werden können. Letzte Klarheit darüber erhofft sich Sylvia Winter aber von der Begründung des OVG-Urteils.

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